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durch diese nicht hemmen ließ. Sebastopol hat sie wieder zu Ehren gebracht. Gewiß hat eine Anzahl kleiner Festungen keinen Werth, wol aber haben große mit befestigten Lagern einen sehr bedeutenden; sie sind zu einer guten und tüchtigen Vertheidigung eines Landes unbedingt nöthig, denn in ihnen sammeln sich die Heere bei Unglücksfällcn und ersetzen ihre Verluste, sie ermöglichen es, daß der schwächere der beiden Gegner dem Vorrücken des stärkeren einen erfolgreichen Widerstand entgegensetzen kann, sie sind ebenso wol Stützpunkte in der Offensive als Schutzpunkte in der Defensive. Bei einer Küstenver- verthcidigung, selbst wenn man über eine zahlreiche Flotte disponirt, sind sie unumgänglich nöthig; denn auch eine solche bedarf der Stütz- und Schutzpunkte.
Bei einer derartigen Festungsanlagc ist der Kostenpunkt ein sehr bedeutender; er kann den Uferstaaten nicht allein aufgebürdet werden, denn jene Festungen dienen zum Schutze des gesammten Deutschland ebenso wol als die Bundesfestungen am Rhein, deshalb müssen sie so, gut wie diese vom gesammten Deutschland erbaut und erhalten werden. v. T.
Die Freiheit der Kirche.
Von der preußischen Grenze.
Man hat noch nicht genug Aufmerksamkeit darauf verwandt, wie viele Irrthümer der Politik lediglich daraus hervorgehen, daß man die Eigenthümlichkeit der Sprache vergißt, mit demselben Wort sehr Verschiedenes zu bezeichnen, wenn es in verschiedenen Beziehungen angewandt wird. So ist mit dem Wort „Freiheit" namentlich von Seiten der Ultramontancn ein großer Mißbrauch getrieben worden. Weil ver Ausdruck sehr populär war, bedienten sie sich desselben trotz ihrer Abneigung gegen den damit verbundenen Begriff, um durch dieses Hilfsmittel Zwecke zu erreichen, an die ein aufrichtiger Freund der Freiheit nicht gedacht haben würde. Sie verlangten für die Kirche Freiheit, d. h. Freiheit vom Staatsgcsetz, mit andern Worten Aufhebung des Schutzes, welchen der Staat seinen Bürgern gegen Uebergriffe gewährt. Freiheit der Kirche heißt ihnen 1. absolute Abhängigkeit der Laien vom Clcrus, 2. absolute Abhängigkeit der niedern Geistlichen von ihren Bischösen, 3. absolute Abhängigkeit der Bischöse von Rom. Zwar verlangen sie diese Freiheit nur für kirchliche Angelegenheiten, aber da die kirchlichen, staatlichen und bürgerlichen Angelegenheiten sich aufs vielfältigste in einander verzweigen, so fällt es ihnen nicht schwer, alles, woran ihnen irgend gelegen ist, allmälig in das Gebiet der Kirche hinüberzuziehen. Sie haben in früherer Zeit mit den katholischen