s?
ung einer constituirenden Versammlung verkündet wurde. Am 30. August waren die Wahlen beendet, und am 1. September ward die Versammlung von Cipriani eröffnet, der sie aufforderte, den wahren Willen der Nomagno- len unverhohlen und ohne irgend eine Rücksicht auszusprechen. Am 3. September erklärte die Versammlung die Abschaffung der weltlichen Herrschaft des Papstes für erheblich und beschloß sie darauf am 6. September. Weitere Beschlüsse in den nachfolgenden Tagen betrafen den Anschluß an Picmont, dann Adressen an Napoleon III. und Victor Emanucl zu Gunsten der Mar- ken. Umbriens und Venedigs. Zur Darbringung von Geldopfern behufs des Loskaufes Venetiens von Oestreich erklärten die Nomagnolen sich bereit. Eine Anleihe von K Millionen für die militärischen Bedürfnisse der Romagna war schon vor dem Zusammentritt der Versammlung ausgebracht worden. Der Beschluß, die weltliche Herrschaft des Papstes abzuschaffen, ward damit nwti- virt, daß die beiden Nomagnas in früheren Zeiten unter eignen Verfassungen und Gesetzen gestanden. Theile eines weltlichen Reiches gewesen und erst 1815 gegen ihren Willen unter die weltliche Herrschast des Papstes gekommen seien. ,Die päpstliche Negierung habe weit entfernt, den Nomagnas ihre alten Freiheiten zu erneuern, vielmehr die guten Einrichtungen des Königreiches Italien abgeschafft und das drückende System ihrer Mißverwaltung auch auf diese Provinzen übertragen. So sei deren Geschichte ein jammervoller Wechsel von Revolution und Neaction, und Ausnahmsgesetze und Belagerungszustände seien die Negel ihrer Negierung geworden; das allgemeine Wohl habe darunter gelitten, das Volk sei zum Nachtheil der Ruhe und Ordnung in Italien und in ganz Europa dadurch demoralisirt worden, alle Ncsormversuche seien vergeblich, alle Bitten des Volkes, alle Rathschläge der europäischen Mächte umsonst gewesen, gegebne Versprechungen niemals gehalten worden. Die päpstliche Negierung habe sich unvereinbar gezeigt mit Erhaltung der italienischen Nationalität, mit der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, mit der politischen Freiheit; nicht einmal Leben und Eigenthum ihrer Bürger zu schützen sei sie im Stande gewesen. Außerdem habe sie sich sactisch ihrer Souveränes begeben. Sie habe die höchsten Prärogative der Krone an östreichische Generale abgetreten, die Jahre lang zum Verderben der Romagna nicht blos die Militär-, sondern auch die Cevilgcwalt willkürlich gehandhabl hätten. Da nicht mit eignen Kräften, sondern nur mittelst fremder Söldner die päpstliche Negierung sich zu behaupten und geltend zu machen vermöge, tonne sie die öffentliche Ruhe und eine dauerhafte Ordnung durchaus nicht erhalten. Dem geistlichen Negimente der Kirche würden die Nomagnolen immer achtungsvoll zugethan bleiben, aber mit der weltlichen Herrschaft dürfte dieses nach allen angeführten Gründen nichts zu thun haben. Der Bericht über den Anschluß der Romagna an Piemont ward von einem — ungerathenen — Vet- Grenzboten I. 1860. 12