Die reformirte Kirche Kurhessens und Herr Vilmnr.
Das Gutachten der theologischen Faeultät zu Marburg über die hessische Bekennt- nißsragc und seine Bcstrciter. Entgegnung von vr. I, Gildemeister. Frankfurt 1859. —
Es gibt kein schlagenderes Beispiel für die unhistorische Willkürlichkeit, Mit welcher die reaktionäre Partei alles Bestehende, das ihr unbequem ist. behandelt, als die neueste Geschichte Kurhessens. Die politischen Zustände, die das Hassenpflug-Vilmarsche Regime hier geschaffen hat. sind aller Welt bekannt und es bedarf nach dieser Seite hin keines Beweises, wie man alles Bestehende, alles beschworene Recht mit Füßen getreten hat. um Dinge zu produciren, die sogar den Bundestag jammern. Man mag. aber hierüber denken, wie man wolle, man mag sogar zugeben, daß zur Herbeiführung der gegenwärtigen allgemeinen Landescalamität noch Factorcn mitgewirkt haben, gegen welche man nicht gut Strafbaiern verwenden konnte, und welche sich Hassenpflug und Consorten nicht in ihrer ganzen Bedeutung vergegenwärtigt hatten, als sie das Land von dem Greuel eines constitutionellen Verfassungslebens möglichst zu säubern unternahmen, man mag also zugeben — was jedoch wiederum nur ein Beweis für die gänzliche staatsmännische Unfähigkeit unserer Reaktion ist —, daß Hassenpflug in der praktischen Durchführung seines Systems viel weiter getrieben wurde als er anfänglich zu gehen beabsichtigte, so übersteigt doch das. was seit 1850 auf dem kirchlichen Gebiete von derselben Partei unter der Führung des Literarhistorikers Vilmar geleistet 'st, alles bis daher dagewesene weitaus.
Wenn ein guter Katholik fest überzeugt ist. daß der h. Rock zu Trier der wahrhaftige Leibrock Jesus von Nazareth ist, weil ihm das die Kirche durch den Bischof Arnoldi so sagt, so wird man eine solche Meinung wol historisch unbegründet, aber immerhin doch von einem bestimmten Standpunkte aus ^nsequent finden. Wenn ein Feind des historischen Christenthums den hundertjährigen Geburtstag Dinters religiös feiern zu müssen glaubt, für den Apostel Paulus aber keinen Gedenktag übrig hat, so wird man dieses nicht weniger ^nsequent. wenn auch nicht minder albern finden als jenes. Wenn aber nun Grenzboten IV. 16S9. 51