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Die französischen Kriegshäfen und ihre Werften. 1. : Die fünf Häfen.
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so gut wie keine Ebbe und Flut hat, so können zu jeder Stunde Schiffe ein­laufen, um sich repariren zu lassen. Das Hafenbecken aber ist so geschützt, daß auch der grimmigsteLcvanter" hier den Schiffen keinen Schaden z^ thun ver« mag.

Nicht so sicher ist die sonst sehr geräumige äußere Rhcde. Sie hat felsi­gen Grund, verschiedene gefährliche Untiefen und darum höchstens für ein halbes Dutzend Linienschiffe Raum. Weiter draußen ist Platz für eine gute Anzahl mehr, indeß ist der Ankergrund auch hier unzuverlässig, auch ist die­ser Theil der Rhede den an diesen Küsten häufig vorherrschenden West- und Südwestwinden ausgesetzt.

Die Stadt, schon 1793, wo sie in die Hände der Briten fiel, stark be­festigt, ist seitdem mit vielen neuen Werken versehen worden, und wenn man sie auch nicht als uneinnehmbar bezeichnen kann, wie Cherbourg, so würde es doch eine sehr gewaltige Flotte und bedeutende Zerstörungsmittel erfordern, um das Feuer ihrer Forts und Batterien zum Schweigen zu bringen.

In Toulon liegen in der Regel eine größere Anzahl von Kriegsschiffen vor Anker, als in irgend einem der übrigen französischen Häfen,aber viele derselben befinden sich (nach den Beobachtungen Busks) in sehr zweifelhaftem Zustand und ein Vergleich selbst mit den schlechtesten der englischen Marine würde für diese ungünstig ausfallen."

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Der 16. Paragraph der Bundesacte in Tirol.

Ans Tirol, 16. September. Der in Wien erscheinendeWanderer" brachte jüngst eine Correspondenz aus Innsbruck, worin berichtet wurde, die Mehr­zahl der Mitglieder des im August versammelten verstärkten ständischen Aus­schusses habegegen die Besitzberechtigung der Protestanten in Tirol protestirt, obwol die Protestanten mit Bewilligung der Regierung in den letzten Jahren Grundeigenthum erworben haben." Diese Nachricht ist in zwei Be­ziehungen ungenau. Nicht blos die meisten der einberufenen Vertrauens­männer, sondern alle anwesenden mit Ausnahme eines einzigen, des Dr. Cle- mann aus Innsbruck, legten jene Verwahrung ein; er allein hatte den Muth, sich dieser Versammlung gegenüber auf das Gesetz, die kaiserlichen Patente vom 4. März 1849 und 31. December 1851 zu beziehen; er vermochte aber keinen der angeblichen Repräsentanten Tirols zu überzeugen, daß ihrem An­trag das Wort des Kaisers entgegenstehe. Unrichtig ist serner, daß die Pro­testanten in letzter Zeit mit Bewilligung der Regierung in Tirol Grund und

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