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abtheilung haben, kann es doch sein, daß hin und wieder in unsern Angaben über Thatsachen ein kleiner Irrthum unterläuft. Auf das Wesen der Sache kann dieser mögliche Irrthum keinen Einfluß haben. Wir bemerken es aber ausdrücklich, weil wir aus Erfahrung wissen, daß Leute, denen unsere E"t- Wickelungen wegen der Resultate, zu denen sie führen, nicht behagen, Vergleichs kleine Irrthümer gern anfassen, um damit, — ihrer Meinung nach unser ganzes Rcusonnement über den Haufen zu werfen. Für jede Berichtigung werden wir aufrichtig dankbar sein. Im Uebrigen geht unser ganzes Strebe» dahin, wichtige Fragen deutscher militärischer Organisation möglichst klar vo> ein größeres Publicum zu bringen und der Discussion andere Standpunkt als die alten — oder neuen breitgetretenen anzuweisen; Standpunkte na>» lich, von denen aus man wirklich etwas sehen kann. —
W. Rüsiow.
Bon der preußischen Grenze.
Für die Frage, welche Stellung Preußen nach Abschluß des Friedens von Villasranca in Deutschland und unter den Großmächten einzunehw^ habe, scheint es unerheblich, auf sein Verhalten während des Krieges e»>' zugehen. Da aber die Verhältnisse sich im Ganzen weniger geändert hab^ als man annimmt, und da ein Urtheil über das, was Preußen gethan, st' schweigend immer eine Forderung, was Preußen thun soll, in sich schall' so ist auch der Zukunft wegen eine solche Untersuchung nicht zu umgehen-
Daß Preußen nicht blos im höchsten Grade ehrlich gegen seine ^ genossen, sondern auch zusammenhängend und folgerichtig gehandelt, daß e vom Anfang bis zu Ende des Streites genau denselben Standpunkt gehalten und die Durchführung desselben Schritt für Schritt mit den e sprechenden Mitteln angebahnt habe: — darüber kann nach Veröffentlichn^ der Actenstücke kein Unbefangener mehr in Zweifel sein. ^
Preußens Standpunkt war durch folgende Grundsätze ausgedrückt- t) ist Preußens Bundespflicht, jeden Angriff auf deutsches Bundesgebiet 'w seinen gesammten Streitkräften abzuwehren. 2) Zwar ist es nicht seine despflicht, für die östreichischen Besitzungen in Italien einzutreten, es ist seine Pflicht, als europäische Großmacht nach Kräften jede willkürliche änderung des durch die wiener Verträge festgestellten Territorialbesitzes nc>^ Kräften zu hintertreiben. 3) Wenn man den Besitzstand nicht anfechten w' ' so qualisicirt sich die italienische Frage vollkommen für einen europcU! ) Congreß. Und insofern die östreichischen Specialvertrüge mit den italienll )