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Zum londoner Protokoll.
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^'wutz nu.s dem Süden und aus Deutschland selbst. Ein östreichisches Truppen­corps erschien nn der Elbe und entwaffnete durch die ahne Auftrag im Namen ^ deutschen Bundes ausgesprochene Drohung, in Verbindung mit der dänischen ' uuce von Süden gegen die Herzogthümer zu opcriren, die schleswig-hol- steinische Armee. Nicht der deutsche Bund, wol aber diejenigen Staaten ^ssclbcn, welche jetzt in Frankfurt die Majorität bilden, hatten den erbetenen Auftrag ertheilt.

Es sind bekannte Thatsachen, wie dann von Oestreich unter der zu Ol- "u'ih erzwungeneu scheinbaren Mitwirkung Preußens die Rechte der Herzog­tümer und des deutscheu Blindes geopfert wurden. Weniger bekannt ist viel- ^chl, daß der in Wien verfaßte Bericht, den die kaiserliche Negierung und ^U'ußen der Bundesversammlung über die Erfüllung des ihnen überhaupt »lcht ertheilten Auftrags erstatteten, den vom Bunde anerkannten und veran­laßten Widerstand der Herzogthümer und damit den Bundeskrieg alswider­rechtlich" brandmarkte, eine Thatsache ohne Beispiel in der ganzen Geschichte, ^§ eine Nation einen von ihr selbst geführten Krieg selbst als ungerecht be- ^'chnet. Es war eine der Bußen, welche die kaiserliche Regierung der deut- ^'n Nation auflegte.

Der mit Dänemark getroffenen Übereinkunft, welche die wesentlichen ^chte des Bundes in den Herzogtümern Preis gab. versagte die reactivirte ^Undesversammluug ihre Zustimmung nicht. Sie ertheilte dieselbe vielmehr, ^ günstig erschien jene Übereinkunft, in fast tumultuarischer Form, ohne diese Übereinkunft nur einmal durch einen Ausschuß prüfen zu lassen. Diejenigen ^sandten, welche wenigstens eine Ausschußberathung zu wünschen hatten. Wurden vom östreichischen Präsidialgesandteu darauf aufmerksam gemacht, daß ^ durch diese Forderung sich um ihre günstige Stellung in der Bundesver- ^wnilung brächten. Fast alle Regierungen Deutschlands stimmten zn, auch ^iern. und zwar Baiern ohne nur Mvdificationen zu fordern. Nur zwei Zwirnen, die der sächsischen Herzogthümer und der freien Städte, lehnten die öumuthung ab.

Bald darauf, so war die Meinung, sollte der deutsche Bund das Siegel ^l' die Abreißung deutscher Länder und die Erniedrigung der deutschen Nation /ucken. Ani 8. Mni 1852 wurde jener Tractat zu London unterzeichnet, der ^ vorläufige Erbfolgeprototvll in Vertragsform und zugleich die Zustimmung ^ gedemüthigten Manleuffelschen Prenßeus brachte. Dieser Tractat enthielt ^ Anerkennung, daß die Belassnng der Herzogthümer bei Dänemark für ^''Se Zeiten höchst wünschcnswerth sei und enthielt ferner die Anerkennung Erbfolge, welche nicht einmal von den Urhebern derselben als eine legi- '"'e bezeichnet werden konnte. Diese Erbfolge erhob einen nachgebornen ^'"zen ^ den Thron, einen Prinzen, der nie ein Recht in Anspruch genom-

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