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Noch einmal das Preßgesetz.
In No. 18. d. Bl. theilten wir mit, daß wir „in einem Präccdenzfall von der höchsten Wichtigkeit" vom k. sächs. Ministerium eine authentische Interpretation des Preßgesetzcs, §. 22, erhalten hätten. Dagegen rcclamirt Dr. Gutzkow in der hiesigen D. Allg. Z.; indem wir den Ton dieser Neclamc bei Seite lassen, begnügen wir uns, den in jener Ncclame entstellten Thatbestand zu reetisiciren.
Wir legten gegen die Verordnungen des hiesigen Pvlizeiamts und der Krcis- direction, die uns eingesandten „Berichtigungen" des Gutzkow abdrucken zu lassen, lediglich deshalb Nccurs ein, weil die Ansicht, es genüge die Überschrift „Berichtigung", um dcu §. 22 des Preßgesetzcs in Anwendung zu bringen, jedes kritische Journal verpflichten würde, wenigstens die Hälfte seiner Spalten beliebigen Reclamcn zu öffnen.
Daß wir sonst keinen Grund hatten, die Ausnahme jener „Berichtignngen", deren Unrichtigkeit wir leicht nachweisen konnten, abzulehnen, haben wir schon in unserm frühern Artikel gezeigt; hier noch einige Proben. — Im Roman S. 293— 305 war erzählt, daß Klingsohr „in der Festung Kiel mit dem hochragenden Dane- bcrg Festungshaft verbüßt." — Diese Erzählung bezeichneten wir als „sonderbar". Diesen Ausdruck berichtigt Dr. Gutzkow als eine „Unwahrheit". — Nun aber lag die Sonderbarkeit jener Erzählung lediglich darin, daß Kiel — — keine Festung ist! — Ein andermal sagten wir: „Klingsohr ergibt sich dem Trunk." Das berichtigt Dr. Gutzkow als eine „Unwahrheit"; obgleich er selber im Roman S. 321 erzählt- „daß Klingsohrs Ucberschwcnglichkcit eine Folge der Aufregung war, die ihren Ursprung in der Gewohnheit unmäßigen Trinkens hatte. Die Trunksucht, - - wie sie auch gekommen war, sie war da." — So verhielt es sich mit diesen „Berichtigungen".
Das Ministerium hat uusere Ansicht: der Aufnahme solcher Berichtigungen müsse eine Untersuchung ihrer Richtigkeit vorhergchn, bestätigt; es hat den Dr. Gutzkow mit seinen Berichtigungen abgewiesen, und ciuc Ausnahme nur mit der Trunken- hcitsscene zwischen Klingsohr und Lucindc gemacht (Bierglas statt Wasserglas u. s. w,), die wir nun, um das Publicum selbst darüber urtheilen zu lassen, vollständig abgedruckt haben.
Was aber Dr. Gutzkow sonst unter Berichtigungen versteht, zeigt am deutlichsten No. II der „Europa", wo er (oder sein Advocat Judeich. der auch uns die Gutzkowschen Berichtigungen übermittelt) unter dieser Überschrift eine vollständige Apologie seiner journalistischen und literarischcn Thätigkeit, und einen Nachweis seiner Bedeutung sür die Litcraturgeschichtc einführt.