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Ueber die rechtliche Stellung der deutschen Juden im Mittelalter.
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gcbrcitetercr Bildung solche Greuel unmöglich macht, so führe ich doch zum Schluß noch ein, wie es scheint, wenig gekanntes Schriftchen vom Jahr 1846 anAnklagen der Juden in Rußland wegen Kindermords, Gebrauchs von Christenblut und Gotteslästerung", woraus wir erfahren, daß auch noch in diesem Jahrhundert in Nußland Processe gegen Juden, denen der Mord von Christenkindcrn, der Naub uud die Entweihung von Hostien und Meßgewän­dern Schuld gegeben wird, nicht zu den Seltenheiten gehören. Obgleich ein kaiserlicher Ukas vom Jahr 1817 verbietet, solchen Anklagen der Juden wegen Gebrauchs von Christenblut Gehör zu schenken, begann im Jahr 1823 ein derartiger Proceß gegen dreiundvierzig Juden zu Welisch im Gouvernement Witebsk wegen eines ermordeten Christenknaben, dem alles Blut abgezapft sei; er wurde zwölf Jahre hindurch in den verschiedensten Instanzen geführt und endete erst im Jahr 1835 mit der gänzlichen, vom Kaiser bestätigten Freisprechung wegen Mangel alles Beweises. St.

Südtvestdentsche Bedenken.

Der zweifelhafte Congrcß über die italienische Frage hat jedenfalls nicht blos diplomatische Vortheile für die Klarstellung der Streitobjecte, sondern auch für die Verständigung über die Mißverstündnisse zwischen zusammengehö­rigen Nationalintcressen. So viel Zeit läßt er uns jedoch nicht übrig, um sentimentale Klagen darüber zu erneuen, daß es bei der ersten Gelegenheit, da es gemeinsames Beschließen und einheitliches Handeln gilt, zwischen den Deutschen abermals erst der Verständigung bedarf, daß, während wir im Was zusammenstimmen, das Wie einen beinah spaltenden Hader heraufbeschwor. Man muß die Dinge eben nüchtern nehmen, wie sie sind, nicht wie sie sein könnten und sollten. Wir haben kein Gesammtorgan zu stetiger gegen­seitiger Vertretung des deutschen Nordens. Südens, Ostens und Westens. Dies weder in der Presse, noch in der politischen Organisation. Am erstem Mangel ist das Publicum selbst Schuld. Denn wer nur einigermaßen ver- su't ist in der Tagespreise, der weiß auch, daß in den alltäglichen Zeiten stillen Dahinlebens die nord- und mitteldeutschen Zeitungen den deutschen Südwcsten nicht blos als solchen, sondern selbst als Baiern. Würtemberg. Baden u. s. w., blos höchst gelegentlich und beiläufig abthun, wahrend die südwcstdeutsche Presse ihrerseits blos die Hauptorte Mittel- und Norddeutschlands, jedoch nicht