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Die Debatte über die Civilehe.
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Die Debatte über die Civilehe.

»54 5v4>;MMi»imtzHt!tA-55ö'' HÄW IAÄ j»Vl> y?WjW>6,.HH.^W '!-'»^^!!> . ittVl. Nachdem der preußische Landtag fast während der ganzen Dauer dieser

Session sich vorzugsweise mit der Erledigung der Bitten und Beschwerden beschäftigt, einer nicht zu umgehenden Pflicht, die grade diesmal in den Vor­dergrund treten mußte, die aber nicht dazu dient, eine zusammenhängende und glänzende Thätigkeit möglich zu machen, hat er bei der ersten großen Frage der Gesetzgebung, die zur Sprache kam, dem Gesetzentwurf über die Civilehe, all seine Kräfte auf eine erfreuliche Weise ins Feld geführt. Wer diese De- batte aufmerksam verfolgt hat. wird sich überzeugen, daß unser Parlament wenigstens ebenso viel wenn nicht mehr Verstand und Gewissenhaftigkeit entwickelt hat, als das englische Parlament in ähnlichen Fällen. Die Sachlage und die Principien sind aufs gründlichste geprüft, der Ton der Debatte war so würdig wie es dem Gegenstand ziemt, und die einzelnen Redner haben theilweise ein nicht gemeines Talent entwickelt. Mit der größten Freude haben wir die Rede des Cultusministers begrüßt, wie auch schon früher die Ansichten, die er in der Dissidentcnfrage entwickelte. Man sah seiner Er­nennung mit einigem Mißtrauen entgegen, weil er aus dem Schooß des stren­gen Kirchenthums hervorgegangen war, und auch wir konnten uns dieses Miß­trauens nicht ganz erwehren; wie die Sachen aber jetzt stehen, gibt grade dieser Umstand seinem Auftreten eine größere Bedeutung, denn er zeigt, was. man häufig leugnen wollte, daß auch das rechtgläubige protestantische Christen­thum mit. den Principien der Freiheit und Humanität keineswegs unvereinbar ist. Dies ist der wahre Weg. den überlieferten Kirchenglauben mit dem Geist der Bildung und des Rcchtssinns. der sich theilweise aus einer andern Quelle, aus dem classischen Alterthum hcrschreibt, zu versöhnen: wenn der Glaube seiner selbst so gewiß ist. daß er dem Unglauben Luft und Erde nicht ver­sagt. Auch die wahre Kirche wird am besten gedeihen in der Luft der Frei­heit, auf dem festen Boden des Rechts; der Jesuitismus, der angeblich zur großem Ehre Gottes Recht und Freiheit untergräbt, gräbt eben damit schließ­lich seiner eignen Sache das Grab. Wenn wir auf den Inhalt der Frage eingehn, so ist der Conflict ein sehr einfacher. Der preußische Staat umfaßt zwei Hauptkirchen, deren jede ein verschiedenes Eherecht besitzt, er selber hat sich in einer Zeit, wo man die politischen Dinge ganz von den kirchlichen trennte, ein drittes gegeben. Allein er hatte nicht die Kraft, diejenigen seiner Bürger, die sich des durch ihn gewahrten Rechts bedienen wollten, darin zu schützen, weil die Handhabung des Eherechts (abgesehn von der Rheinprovinz) m seiner vorzüglichsten Function. in der Trauung, ausschließlich in den Hän-

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