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Was die innern Verhältnisse Preußens betrifft, so hat man sich im Publicum jetzt wol davon überzeugt, daß die gegenwärtige „Rechte" (die Bezeichnung will uns noch immer nicht in die Feder) nicht eine einseitige Partei, sondern die Wünsche des Volkes überhaupt vertritt, die aus Recht und Freiheit gehen, daß sie die wahre „Volkspartei" ist. — In dieser Beziehung möchten wir über die Broschüre: die Grundsätze der preußischen Demokratie. Zwei Reden des I)r. Johann Jacoby (Berlin, Franz Duncker) einige Bemerkungen machen. Ueber die locale Bedeutung jener Reden enthalten wir uns jedes Urtheils > wir sassen nur ihre allgemeine, schon im Titel ausgesprochene Bedeutung ins Auge. Die „preußische Demokratie" wird in derselben als eine Partei bezeichnet, die von der „Rechten" des gegenwärtigen Abgeordnetenhauses wesentlich verschieden sei: sie wird (S. 14) „den Gothacrn" gegenübergestellt, „die das Sonderinteresse der Geldaristokratie vertreten, für Standesvorrechte, Wahlccnsus, Stcuerungleichhcit und andere künstliche Unterscheidungen schwärmen;" wenn diese Gothacr im Monde leben sollen, so ist gegen diese Unterscheidung nichts zu sagen; soll aber unter Gothacrn (in Königsberg hauptsächlich durch Simson vertreten) die jetzige „Rechte" verstanden werden, so darf man wol kaum hinzusetzen, daß jene Definition in allen Punkten eine arge Unwahrheit enthält. — Der theoretische Unterschied, ob man das allgemeine Wahlrecht auf das Dogma eines angcborncn Mcn- schenrcchts stützt, oder auf die nüchterne Erwägung , in welcher Art die Vernunft der Nation am besten zum Ausdruck kommt, kann für die letztere Meinung gewiß nicht den Ausdruck „Schwärmerei" rechtfertigen. — Wenn im Ucbrigen die Ideen jener Broschüre wirklich die Ansichten der preußischen Demokratie ausdrücken, d. h. derjenigen Männer, die vom 18. März 1848 bis April 1849 in Preußen sich Demokraten nannten, so freuen wir uns herzlich; wir wollen nicht daran erinnern, daß am 18. März und in der Sitzung April 1849, wo die gcsammte Linke infolge .eines scharfen Tadels des 18. März den Saal verließ, das Programm dieser Partei schwerlich mit den Worten ansing: „Ehrerbietung dem Könige! Achtung der Landesverfassung!" — denn jeder Bürger hat das Recht, sich in seinen politischen Ueberzeugungen durch die Erfahrung erziehn zu lassen; nur möchten wir fragen, was den vr. Johann Jacoby berechtigt, nicht in seinem und seiner Bekannten Namen zu sprechen, sondern im Namen jener ehemaligen Partei, die doch als solche, so viel wir wissen, keine Versammlung gehalten hat? — Sollte es nicht zweckmäßiger sein, mit den alten Streitfragen auch den Namen fähren zu lassen? Sollten diejenigen, die für das Programm: „Ehrerbietung dem Könige! Achtung der Landesverfassung! den Gemeinden Selbstverwaltung! allen Bürgern gleiche Pflichten, gleiche Rechte!" eintreten — und das thun wir ebenso wie Dr. Jacoby — nicht die alten Spitznamen in alle vier Winde werfen? Wir lassen gern die Gothaer fahren; ist denn, was 1848 Demokratie genannt wurde, durchweg 1859 noch praktisch so empfehlenswert!), daß man mit diesem Namen mehr Umstände macht? Es ist nicht glcichgiltig, denn Namen trennen, wo die Sache vereinigt; und in das Stadium der dluos und buil's wollen wir uns doch »icht herausschrauben. 1' f