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Die Jagdentschädigungen.
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In den meisten Ländern sind, so viel wir wissen, die verschiedenen Ge­meindeeinnahmen, so wie die Ausgaben in genau geschiedene Classen ge­trennt; jedenfalls würden die Ablösungscapitalien der Classe der mit Grund­besitz angesessenen Angehörigen entnommen, deren Zinsen in dieser Classe bestritten, und ebenso die durch Verpachtung der Jagden erzielt werdenden Beträge dieser Classe in Einnahme überwiesen werden.

Begrüßen wir das auf diesem Felde sich zeigende Bestreben, alle Miß­stände, welche die Jahre 1848 und 1849 zurückgelassen haben, in möglichst un­parteiischer Weise auszugleichen, mit Anerkennung. Es wird dieses von gedeihlicheren Folgen für die betreffenden Staaten sein, als wenn zu Werke gegangen wird wie in Kurhessen, wo man die Jagden ohne weiteres zurück­nahm und an irgend eine Entschädigung nicht dachte. Hoffen wir, daß man anderwärts ein Bruchstück aus der unglücklichen Geschichte dieses Landes nicht nachzuspielen versuchen wird.

Guizots Denkwürdigkeiten.

MöMmrss xour servir Ä, l'bistoirö äs inon tsmxs. ?ar U. Vuinot. loms II. I^eix-zig, I". ^. LroeKbÄus.

Wenn der erste Band dieser Memoiren hauptsächlich dazu diente, die politischen Doctrinen des Verfassers auseinanderzusetzen, so hat der zweite einen wesentlich verschiedenen Charakter. Die Theorie tritt nur in der Ein­leitung aus, die hauptsächlichen Thatsachen sind im Wesentlichen nicht anders dargestellt, als man sie schon in den bekannten Geschichtsbüchern findet und über den innern Organismus der Geschäfte erfährt man nichts Bestimmtes. Dagegen ist die Physiognomie der hervorragenden Persönlichkeiten mit vielem Geschick ausgemalt, durchweg pikant, nicht selten boshaft, und es läßt sich im Allgemeinen annehmen, daß die Porträts getroffen sind.

Als Guizot im Juli 1830 nach Paris kam, um sich an der bekannten Adresse an den Herzog von Orleans zu betheiligen, war die Revolution be­reits in vollem Gange. Der eine Theil der Sieger, und zwar derjenige, der sich hauptsächlich am Kampf betheiligt hatte, wollte eine ganz neue Verfassung gründen und dieselbe dem kraft der Volkssouveränetät erwählten König auf­nöthigen; der andere Theil hielt zwar nach der Flucht der ältern Linie Bour- bon den Thron für erledigt, glaubte aber, daß infolge dessen Ludwig Philipp