Beitrag 
† † : Die bevorstehenden Wahlen in Preußen : von der preußischen Grenze.
Seite
490
Einzelbild herunterladen
 

490

zu sagen, nicht die Aufgabe, für die Negierung qualisicirte Kandidaten auf­zustellen, sondern Männer, weiche die Regierung, wer sie auch sein mag, hin­dern, in die Gerechtsame des Landes und die Freiheit der Einzelnen einzu­greifen. 1-1'

Die Llmdeskliister in Mecklenburg.

In der Musterkarte der mecklenburgischen ganz absonderlichen Verhältnisse nimmt der ArtikelLandesklöster" einen hervorragenden Platz ein. Die Klöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz haben einen Werth von nicht weni­ger als vier bis sünf Millionen, und dennoch ist man bis auf den heutige» Tag darüber im Kampf, wer in Wahrheit berechtigt ist, die Nutznießung dieses großen Capitals zu beanspruchen.

Vor der Reformation galten diese Klöster unzweifelhaft - als zu Nutz und Frommen der ganzen Bevölkerung des Landes gestiftet, und ebenso unzweifel­haft steht es fest, daß zur Begründung und Erhaltung derselben mehr oder minder die 'ganze Bevölkerung des Landes beigetragen hat. Bekannt ist auch, daß die bis zur Reformation vorhandenen mecklenburgischen Stände, welche aus den Prälaten, Rittern und Städten bestanden, sich als wirkliche Ver­treter der übrigen Bevölkerung ansahen und auch als solche gerirten. Diese Stände, noch srei von modernem Eigennutz, hielten es für Pflicht, das Land gegen etwaige Willkür fürstlicher Gewalt zu schützen, wie es die erste schrift­liche Urkunde über ihre Vereinigung, die Union vom 1. August 1523, besagt: Die Prälaten, Manne und Städte hätten sich vereinigt zum Lobe Gottes des Allmächtigen und zu des Fürsten uud seiner Landen und Leute Ehren, Nutz und Wohlfahrt." Nach der Reformation stand es den Landessürsten zu, die katholischen Klöster einzuziehen, und die Prälaten, der erste Stand im städtischen Gebäude, verschwanden. Von den ursprünglichen drei Stünden blieben nunmehr nur noch dieManne und Städte" (in den Reversalen von 1572die. Landschaft", in denen von 1621die getreuen Landstände von Ritter­schaft und Städten" und in dem Landesvergleich von 1755 endlich dieRitter' und Landschaft" genannt), aber der gleiche schöne Sinn für das Gemeinwohl war damals auch bei diesen zwei Stünden noch nicht erloschen, man gedachte noch seiner Verpflichtung: zur Ehre. Nutz uud Frommen des Landes und der Leute Sorge tragen zu müssen. Daher war es auch natürlich , daß die Stünde

»