485
Größe in Rechnung ziehn; dabei geriethe sie in ein sehr bedenkliches Herum« tasten, das im Volk auf ihre Haltung ein zweifelhaftes Licht würfe, und es könnte ihr doch wol begegnen, daß sie in einen Nechnungsfehler verfiele; es könnte ihr heute begegnen wie gestern, daß sie in einen Rechnungsfehler verfiele. Der gerade Weg ist der beste. Der preußische Landtag, wie er heute ist, hat nicht die Aufgabe, ein mißliebiges Ministerium zu stürzen und der Krone einen Ersatz anzubieten, sondern er hat die Aufgabe, den Nathgcbern der Krone gegenüber, gleich viel, wer diese sein mögen, die Gerechtsame, die Interessen und die Ehre des Landes zu vertreten. Er hat diese Aufgabe einem liberalen Ministerium gegenüber, ebenso wie einem reaktionären gegenüber. Aus dieser Aufgabe ergibt sich seine Pflicht imt der Nothwendigkeit eines kategorischen Imperativs, die. wenn sie unmittelbar den Zweck nicht erreicht, auch den Gegnern Achtung abnöthigt; jede andere Auffassung verleitet ihn auf ungerade Wege und schmälert sein Ansehen. Daß diese Aufgabe des Landtags aber auch historisch begründet ist, wird ein kurzer Rückblick auf seine Entstehung nachweisen.
Vor allem dürfen die Anhänger des constitutionellen Princips nicht vergessen, daß in Preußen das parlamentarische Leben auf dem staatlichen Organismus der jüngste Zweig, das Königthum der älteste ist. Preußen war. wie alle übrigen deutschen Staaten, ursprünglich eine große Domäne, in die wunderlichsten privatrechtlichen Beziehungen verwachsen. Eine Reihe tüchtiger Fürsten verstand diese Beziehungen zu lösen, den Familienbesitz abzurunden, ihn durch geregelte Wirthschaft und durch ein wvhlorgnnisirtes Heer zu befestigen. So ging allmälig aus der Domäne ein Staat, ein lebensvoller Organismus hervor. Wenn Friedrich der Große, der Vollender dieses Baues, sich selbst den ersten'Diener des Staats nannte, so meinte er damit gewiß nicht, sich zum Diener von diesem oder jenem zu machen; es war im Gegentheil seine Natur, überall der Herr zu sein. > Aber er unterschied in der Person des Monarchen das Individuelle vom Allgemeinen, er betrachtete ihn izur als den vorübergehenden Träger einer sittlichen Idee, für die er seinen Nachkommen ebenso verpflichtet sei, wie der Träger eines Fidncommisses. Diesen Unterschied scheint man neuerdings aus den Augen gelassen zu haben, man ersetzt die Bezeichnung: Staatsdiener durch die Bezeichnung: königliche Diener, und sucht so den Unterschied zwischen denjenigen, welche d.ie Person des Königs bedienen, ihm die Stiefel ausziehen u. f. w. und denjenigen, die ihm als Staatsoberhaupt dienen, zu verwischen, was jedenfalls nicht zur Klarheit der politischen Begriffe beiträgt. Durch den Ruhm seiner Siege, durch die Tüchtigkeit seines Militärs, durch das straffe, aber gutgeschnlte Beamtentum brachte nun Friedrich etwas hervor, was dem Absolutismus am fernsten zu liegen scheint, den Kern zu einer wirklichen Nation. Dies zeigte