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Trommel, zeichnen sich durch sehr kurzes Verfahren vor den früher beschriebenen aus, und sind nur im Kriege in Gebrauch. Die Todesstrafe wird durch Hängen oder Erschießen executirt. Das Erschießen durch „vor die Kanonen binden", blov up, wie es jetzt in Indien gegen die meuterischen Sipoys angewendet wird, ist eine Strafe, die in keinem Reglement ihre Begründung oder Rechtfertigung findet, und mehr ein Ausbruch des Hasses und der Rache als eine gesetzmäßige Züchtigung. v. Tr.
Literatur.
Kirchliche Sitten. H. Andreas Pröhle, Pastor in Hornhauscn. Berlin, Hertz. 1858. — Ein Versuch, die Gebräuche, welche sich in Norddeutschland an das kirchliche Leben knüpfen, in ihren verschiedenen Beziehungen darzustellen, welcher, da der Verfasser dabei in der Hauptsache auf seine eigne Erfahrung angewiesen war, allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit macht, aber immerhin als ein schätzens- werthcr Beitrag zur Culturgeschichte anzusehen ist. Den theologischen Inhalt des Buches müssen wir andern Beurtheilern überlassen; es genüge, in dieser Beziehung zu bemerken, daß der Verfasser zu der milderen Fraction der Partei gehört, welche die alte Zeit für die gute hält und zu ihr zurück möchte. Im Uebrigcn erhalten wir in der Schrift ein interessantes Bild des ländlichen Lebens, so weit es von der Kirche beeinflußt wird. Mit vielem Fleiß und nicht ohne Geschick ist zusammengestellt, was sich hier in Bezug auf heilige Zeiten und Tage, auf Ocrter und Per^ soncn, auf den Gottesdienst und besondere kirchliche Handlungen. Taufe, Hochzeit, Begräbniß, auf Kirchcnzucht u. a. m. zur Sitte herausgebildet hat. Besonders interessant sür weitere Kreise sind Mittheilungen, wie die über den Einfluß, welchen der kirchliche Glaube auf die Bildung von Sprichwörtern und die Volkssprache überhaupt geübt hat. über außerkirchlichc Öfter-, Weihnachts- und Pfingstgebrünchc u. f. w. Von letzteren machen wir nur auf die Darstellung des sächsischen „Pfingstbicres" aufmerksam, die wol die erschöpfendste ist, welche existirt. Daß der Bersasscr auch dem Humor sein Recht widerfahren läßt, zeigt sein Auszug aus einer originellen Pfingstbicrprcdigt, vom Jahre 1686, die er dem Psarrarchiv von Satuellc entnahm. Und deren beste Stellen wir im Nachstehenden folgen lassen.
Im Uebergange vom Erordio zum Thema heißt es! „Nun von den Aposteln des Herrn war es fälsch, daß sie voll süßen Weins sollten gewesen sein. Wann ich aber an dem heutigen Tage in denen Gelagen allhicr Visitation halten möchte, so würde ich wo nicht von allen, doch denen allermeisten meiner Zuhörer sagen tonnein Sie seynd voll des süßen Psingstbiers! Damit ich aber euer Blut nicht auf meiner Seele haben möge, so will ich euch eine kurze Pfingstbicrprädigt halten und aus den vorgelesenen Worten zeigen- Was die Trunkenheit vor eine crschröckliche Sünde sei, und warum wir sothanc meiden sollen?" — Der Schluß lautet- „Zu bedauern ist es. daß aus dem h. Pfingstfest ein Frcß- Sauf- und Schandenscst an vielen, und