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stützung der von allen Seiten wieder aufgetauchten Adelsansprüche. Forderungen, an deren Vorhandensein der Staat kein anderes Interesse hat. als daß sie beseitigt werden, Ansprüche, denen neun Zehntel der Bevölkerung feindselig entgegenstelln, sind bewilligt worden, blos um die Anhänger der Zeitrichtung zu ärgern, bewilligt worden an eine Classe, die äußerlich und innerlich machtlos die Letzten sein werden, welche wankende Throne zu stützen vermögen. Und kaum hat diese Umkehr, zu der leider auch die preußische Regierung so viel beigetragen, sich vollzogen, so erntet Preußen die ersten Früchte davon, indem von allen Seiten zugleich ein Feldzug gegen dcssen'noch mehr geistige als materielle Suprematie in Deutschland erhoben wird. Was die Geschichte als Bodensatz von begründeten und unbegründeten Abneigungen gegen Preußen hinterlassen hat, wird systcmcttisch angefacht und ausgebeutet, und selbst eine Regierung wie die von Baden fühlt sich berechtigt, der preußischen den Fehdehandschuh hinzuwerfen. In Preußen selbst arbeiten die. welche seit einem Jahrzehnt das Monopol des Patriotismus in Anspruch genommen, dem Gewinnen eines festen Bodens für die Regierung nach Kräften entgegen. Große Entwicklungen vollziehen sich in ganz Europa. Deutschland aber steht idecn- und thatlos da. Jeder Tag kann einen Wendepunkt herbeiführen, in Deutschland lebt und handelt man, als ob das, was draußen geschieht, von eben gar keiner Bedeutung und ohne jeglichen Rückeinfluß aus uns selbst sei. Kommen wir nicht heute, kommen wir morgen, und kommen wir nicht morgen, kommen wir gar nicht. Wir fürchten, das wird das Ende vom Liede sein.
Die preußischen Justizreformen seit 1848.
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Schon 1801 war in Preußen die Revision des gesammten Kriminalrechts beschlossen worden*), dessen erster Theil denn auch 1805 in der großen Theils noch heute geltenden Criminalordnung publicirt worden ist. Die dann folgenden Stürme, welche die Existenz des Staats in Frage stellten, ließen zunächst andere Arbeiten in den Vordergrund treten. Mit der wiedergewonnenen Sicherheit tauchten aber sogleich die alten Pläne wieder auf und zwar im großartigsten Maßstabe: der völlig veränderten äußern Gestalt des Landes sollte eine Umarbeitung des ganzen Rechts entsprechen, welches zu diesem Zweck in 16 Pensen getheilt wurde. 1826 begannen die Arbeiten mit dem ersten und einzigen Pensum, an welches überhaupt bis jetzt gedacht worden ist, mit dem lnndrechtlichen Strafrecht; bis 1847 war mit kurzen Unterbrechungen theils
') S. Heft 21. d. Bl.
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