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bietet, als ein durchaus abhängiger, völlig besitzloser, jeder Willkür, jedem vorübergehenden Unglücksfall Preis gegebener Dienstmann, der nirgend eine bleibende Stätte hat, der beim Mangel jeder Aussicht auf Selbstständigkeit. jedes Antriebes zu sparsamer Wirthschaft nur dem Bedürfniß, dem Gelüst des Augenblicks fröhnt, ist leicht einzusehn. Wiederum also ein Scheingrund gegen die freie Theilbarkeit von Grund und Boden, als ob die dadurch gebotene Möglichkett der Seßhaftmachung zum Arbeitermangel für die größern Gutsbesitzer führe, erledigt, indem im Gegentheil das Beispiel Mecklenburgs darauf hinweist, daß die'Beschränkung dieser Möglichkeit die tüchtigsten Elemente dieser Classe in die Fremde forttreibt und wirklichen Mangel an fleißigen Händen in nächste Aussicht stellt. Warum also — so fragen wir auch hier - diese Agitation, die ihr Ziel verfehlt, und wo der Grund, der die Herren so gegen den eignen Vortheil blind macht? — Wett ihnen, es ist täglich zu sagen, ihre Stellung als Feudalherrn im alten Stil, als ange- bome Obrigkeiten höher gilt als ihr wahres Interesse, als jene natürlichen wohlbegründeten Vorzüge ihrer Stellung. Nicht als Unternehmer und Leiter unter freien Arbeitern, hoch angesehn durch Besitz und Bildung, durch den großen Einfluß des Arbeitgebers, von dem so viele ihr Brot erwarten — nein, um solche Stellung auszufüllen, dazu gehört doch immer eine gewisse persönliche Thätigkeit und Tüchtigkeit — vielmehr als geborne gnädige Herrn, mit dem alleinigen Recht zu regieren und zu genießen, ohne irgend eine dem entsprechende Pflicht gegen die der Scholle angestammten Hörigen: nur darin erblicken sie die ihrer würdige Position. So trieben es die Altvordern ins etwa gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts, und dahin steuern auch sie mit vollen Segeln zurück, denn sie haben nichts gelernt und nichts vergessen. Sch.
Die Leibeigenschaft in Rußland.
2.
So standen die Leibeigenschaftsverhältnisse noch während der Regierung Katharinas 2. Man erkannte in Petersburg sehr gut das selbstgeschaffene Ehcios im Volke, man protegirte bald das nationale Gemeindewesen, bald die Erschaffung von Städten, bald die Anlegung ausländischer Colonien, deren ^Mmunale Einrichtungenden einheimischen zum Vorbilde dienen sollten; man S"b wol auch einzelne Verordnungen zur Regelung der Verhältnisse zwischen