Die Riickschrittspnrtei und die Grundeigenthumsfrage.
Die Vertheilung des Grundeigcnthums im Zusammenhange mit der Geschichte, der
Gesetzgebung und Volkszuständen. Von Dr. Adolph Lette. Präsidenten des
Königlichen Revisionscollcginms für Landescultursachen und Mitglied des Hauses der Abgeordneten. Berlin 1858. Bei Franz Duncker. —
Gestützt auf Geschichte und Statistik behandelt der durch seine wissenschaftlichen Arbeiten in diesem Fache, wie durch seine sonstige öffentliche Wirksamkeit rühmlichst bekannte Verfasser in dem obigen Buche eine der wichtigsten Fragen der Politik und Volkswirthschast. indem erden großen Principien der Gesetzgebung von 1808 und den folgenden Jahren in Preußen huldigt, und die freie Verfügung über das Grundeigenthum auf das nachdrücklichste vertritt. Mag sich auch unter allen Einsichtigen und Unbefangenen diese Meinung längst befestigt haben, so konnte es doch grade in unsern Tagen, wo die Frage in mehrern deutschen Staaten durch die Gesetzgebung ausgenommen ist. nichts Zeitgemäßeres, nichts dringender Gebotenes geben, als eine solche gründliche Darlegung derselben nach allen erdenklichen Beziehungen von kompetenter Seite. Denn nicht leicht hat man sich in irgend einer Materie gleiche Mühe gegeben, den wirklichen Thatbestand so zu verdunkeln, die Fragstellung durch! Verdrehungen und Phrasen jeder Art so zu verschieben wie hier, um die engherzigsten Parteimotive, die krassesten Standesvorurtheile mit der Sorge für das öffentliche Wohl, für das Staatsbeste zu übertünchen. Wirklich sind die Enthüllungen des Buchs — denn so ist man versucht, die unWider- leglichen statistischen Nachweise des Verfassers gegenüber den geflissentlichen Fälschungen der Thatsachen durch die Gegner zu nennen — überraschend, in- dem dadurch den Hauptargumeuten der letztem jeder Stützpunkt in der Wirklichkeit entzogen, und fast überall das gerade Gegentheil davon dargethan wird. Wir deuten nur von dem Hauptsächlichsten Einiges in aller Kürze an, was zugleich die Auffassung und BeHandlungsweise des Verfassers in das Licht M setzen geeignet ist.
Zunächst wird jenen Bestrebungen gegen die Theilvarkeit des Grundeigenthums der beliebte historische Boden durch den Nachweis entzogen, daß
Grenzboten III. 1353.