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in München entgegentritt. Das Publicmn hegt die Voraussetzung, das Comite werde für eine würdige und vollständige Vertretung der heimischen Kunst Sorge tragen, es schließt bei sich: Wenn nicht die Garantien für das Gelingen des Planes vorhanden wären, so hätten die Unternehmer, die nur Liebe zur Kunst treibt, denselben gewiß fallen lassen. Es wird also an die Betrachtung der in München aufgestellten Kunstwerke mit der Ueberzeugung schreiten, daß hier das treue und richtige Bild unsrer Kunst ihm vorgeführt werde und in diesem guten Glauben urtheilen. Die Verantwortlichkeit des Comites ist, wie wir sehen, keine geringe. Nicht um ihm dieselbe zu erschweren, im Gegentheil, um ihm einen Theil der Last abzunehmen, haben wir die folgenden Zeilen niedergeschrieben. Wir gestehen nämlich, daß uns nach unbefangener Prüfung der vom Comite ausgehenden Wirksamkeit für den vollständigen Erfolg der Ausstellung bangt. Und weil vielleicht noch Zeit ist, den einen oder den andern Punkt des Programms zu ändern und wirksamere Maßregeln zur Sicherung eines glänzenden Resultats zu ergreifen, haben wir nicht gewartet, bis die vollendeten Thatsachen uns gegenüberstehen, sondern treten schon jetzt mit unsern Bedenken und Einwürfen auf.
Nach dem uns vorliegenden Programm übt das Münchner Gcschäftscomite nur in seinem Localkreise unmittelbaren Einfluß auf die Wahl der auszustellenden Kunstwerke. Für die übrigen deutschen Landschaften hat es diese Sorge Localcomites überlassen, welche aus den in Deutschland bestehenden Künstlervereinen hervorgehen. Die letztern wählen ferner das localc Schiedsgericht zur Prüfung der einzusendenden Werke. Diesem Schiedsgericht müssen sich auch solche Künstler unterwerfen, welche nicht Mitglieder eines Künstlervereins sind, oder an Orten wohnen, wo derartige Vereine nicht bestehen. Unmittelbare Sendungen nach München ohne Dazwischenkamst der Localcomites und Localjurys werden durch die Erklärung, daß für dieselben keine Fracht vergütet wird, so gut wie ausgeschlossen. Die Localcomites und Künstlervereine sind demnach die eigentlichen Träger der Ansstellung. Im Ganzen und Großen urtheilt man gewiß richtig, wenn man Städte, wo keine Künstlervereint bestehen, auch als Sitze der Kunstübung gering achtet. In dieser Hinsicht hat man schwerlich Ursache zu fürchten, daß das Bild der gegenwärtigenKunst- production unvollständig ausfallen werde. Auch hegen wir die Ueberzeugung, daß die Uuternchmer der Ausstellung zwischen Künstlervereincn und Künstler- Vereinen unterscheiden und nicht auch solche Institute, wo fünf Schmierer und ein Kratzer sich zum Künstlerverein constituirten, oder wo die Mehrzahl der Mitglieder aus Nichtkünstlcru besteht, (wie dies z. B. in einer norddeutschen Stadt wahrgenommen werden kann) mit den Rechten, sich zum Schiedsgericht auszuwerfen, ausgestattet haben. Die Schwierigkeit liegt darin, daß zuweilen in einer Stadt zwei und drei Künstlervereine untereinander in Fehde und Feind- KZ *