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Das Versicherungswesen unserer Zeit. 2. : Die Landversicherungen.
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schiedenen Lebensalter in möglichster Gleichheit bei ihr vertreten sind. Würde z. B. eine Gesellschaft zu viel Personen von demselben Alter bei sich Versiche­rung nehmen lassen, so Hütte sie im Grund für dieselbe Prämie ganz ver­schiedene Gefahren übernommen. Denn der Durchschnitt der berechneten Lebensdauer trifft nicht für zehn oder hundert, sondern für tausend Menschen ein; er trifft auch nur als Glied aller andern berechneten Durchschnitte ein. Je mehr bei einer Gesellschaft jedes Lebensalter in einer gewissen gleichen Starte vertreten ist, desto eher werden die Einnahmen auch die Ausgaben für verfallene Versicherungssummen decken. In diesem Ver­hältniß grade liegt die große Schwierigkeit für jede neue und der sichere Vor­sprung für jede altbestehende Lebcnsversichernngögescllschaft. Denn die letztern werden im Stande sein, aus den Uebelschüssen der Prämien solcher Lebens­jahre, aus denen eine geringere als die erwartete Zahl gestorben, das Geld für die andern, wo mehr gestorben sind, zu nehmen, während die erstem im Falle einer größern Sterblichkeit vielleicht nicht die entsprechenden Jahre län­gerer Lebensdauer haben und so ihr Capital angreifen müssen.

Ueber den Nutzen und die mannigfache Anwendung der Lebensversiche­rungen und über die Art. wie man solche nimmt, haben wir uns hier nicht weiter auszulassen, jeder Agent wird darüber gewiß bereitwillig Auskunft geben, und können wir außerdem noch auf das Buch von Masius verweisen. Die im Verhältnis; znr Volkszahl größte Zahl von Versicherungen wird in England und Schottland genommen, ein sicherer Beweis für deren wirthschaft­lichen Fortschritt, der ganz gewiß darin liegt, daß man so wenig als möglich vom bloßen Zufall abhängen lassen will. In Deutschland ist für die Lebens­versicherungen noch ein großes freies Feld, doch haben sie an Zahl und Be­deutung in den letzten Jahren entschieden zugenommen. Am schwächsten sind sie bei den Franzosen und den andern romanischen Nationen vertreten. In Frankreich sind statt der Lebensversicherungen die Tontinen und Renten in besondere Aufnahme gekommen. Bei solchen Anstalten setzt man sich gewisser­maßen selbst zum Pfande, indem man für ein gewisses hingegebenes Capital entweder auf Lebensdauer ein bestimmtes Einkommen erhält, höher oder nie­driger, nach Alter und Befinden, oder indem man bei Erreichung eines ge­wissen Alters die Anwartschaft aus bestimmte Summen oder Vortheile gewinnt. Anstalten dieser Art wollen weit weniger zu befürchtenden wirthschaftlichen Nachtheilen entgegentreten, als wo möglich eine größere Genußfähigkeit sichern, wie sonst zu erlangen wäre. Die Tontinen, bei denen die Zinsen des eingezahlten Capitals und zuletzt dieses selbst bei zunehmender Sterblich­keit in den höhern Lebensjahren unter immer weniger Personen vertheilt wird, haben besonders das gegen sich, daß mit der Zunahme der Genußmittcl die Genußfähigkeit abnimmt. Es ist bei ihnen eine wahre Seltenheit, daß