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Das Versicherungswesen unserer Zeit. 2. : Die Landversicherungen.
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oder unleserlich adressirtcr Priese u, s. w." ja selbst bei der Gcsammtznbl der Verbrechen, die in einem Lande bedangen werden nnd der einzelnen Arten von Verbrechen. Dies altes unterliegt nach Quetclet einerunmittelbaren und in Zahlen ausdrückbaren Beobachtung."

Auf die wirkenden Ursachen solcher Uebereinstimmungen und die daraus etwa zu ziehenden Schlußfolgerungen hier näher einzugchen, kann nicht unsere Sache sein; genug daß es durch sorgfältige Untersuchungen erwiesen ist, daß auch vieles scheinbar Zufällige der Berechnung unterliegt. Darin liegt denn auch die Antwort auf die vorhin gestellte Frage. Schon lange, ehe man das Gesetz der Gleichmäßigkeit für fast alle Vorgänge der menschlichen Existenz erkannte, hatte man es für einzelne Erscheinungen mit ziemlicher Sicherheit herausgefühlt. Die ältesten Versicherungen, die von uns schon besprochenen Seeversicherungen, hätten sich nicht entwickeln können, wäre man ohne jeden ersahrungsmäßigen Anhaltpunkt für das durchschnittliche Vorkommen einer jeden einzelnen Seegcfahr gewesen, und ebenso wenig würden die allerneucsten Vcrsicherungsarten. die auf menschliche Gliedmaßen und schlechte Schulde» aufgetaucht sei», glaubten deren Urheber nicht ähnliche Anhaltpunkte für das Vorkommen von Eisenbahnunsällen und Crcditverhältnisse zu haben. Wir meinen jedoch, daß die von England her importirten Entschädigungen für auf Eisenbahnen erhaltene körperliche Verlegungen so lange in Deutschland nicht recht gedeihen werden, als das in Deutschland reisende Publicum durch bessere Aufsicht wie in England oder gar in Nordamerika sich ohne viel Todes­verachtung zu besitzen entschließen kann, in Eisenbahnwagen zu fahren; denn so lange wird es auch nur wenige Leute geben, die mich nur wenige Silbergrvschen an die Folgen eines Verlustes setzen werden, dem sie gar uicht entgegenzugehen glauben, indem sie vielmehr nicht ohne Grund hoffen, ihre gcsnnden Glieder nach Hause zu bringen. Anch die Ereditversicherungen beruhen in ihrem eng- lischcn Ursprung auf rein individuellen Verhältnissen des Verkehrs, von Recht und Rechtsgang in England, und werden bei den ganz andern deutschen Zu­ständen schwerlich anders als für ganz eingeschränkte Kreise und Zwecke- zur Verwendung kommen könne».

An Interesse uud ausgedehnter Wirksamkeit stehen solche Versicherungs­arten jedenfalls den Lebensversicherungen gewaltig nach und wollen wir auch etwas länger bei diesen verweilen. Das Wort selbst, welches für deutsche Ohren so ungewohnt klingt, daß es erst einer begriffliche» Erklärung bedarf, scheint wie die Sache selbst aus dem Englischen zu stammen, wo man einmal gewohnt ist, Zusammensetzungc», statt sie organisch miteinander zu verbinde», auf einander zu häufen. Die mit dem Ablauf,eines Lebens für die Über­lebenden entstehenden und auf eine feste Geldsumme geschätzte« Nachtheile in' Form einer Versicherung bringe», heißt Lebe»sversicherung nehmen. Wir wol-