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Das Jahr 1857 in der Schweiz.
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lagen unbestritten aus der Wahlurne hervor. Bundespräsident für 1858 wurde Furrer, Vicepräsident Stämpfli.

Auch vor diesem Wahlact hatten die Radicalen von Genf das Wasser zu trüben versucht. Eine zu diesem Zweck veranstaltete Vorversammlung fand sich aber, sehr wider Erwarten der Anordner, von so vielen Anhängern des bestehenden liberalen Systems besucht, daß der Schlachtplan der Nadicalen, wenn sie.überhaupt einen solchen hatten, gar nicht zur Ausführung gelangen konnte. Die Herren wußten ganz gut, was sie umstürzen wollten, nicht aber, was aufrichten. In diesem Sinn sprach sich u. a. auch der Ständerath Vogk mit rührender Offenheit aus. Sie sehen, es gibt alleweil Leute in der Politik die nichts vergessen, sie brauchen aber nicht immer Bourbons zu sein.

Die Wuchergesetze und ihre Suspension in Preußen.

Der Kamps um den Zinsfuß ist bekanntlich fast so alt als die Geschichte aller der Volker, die durch ihre Entwicklungsfähigkeit unser Interesse vorzugs­weise sesseln. Wir finden ihn in Griechenland und namentlich in Athen, wir sehen ihn in dem heißen Pnrteienstreit, der die ersten Jahrhunderte der römi­schen Republik erschütterte, eine hervorragende Nolle spielen und unsere Sym­pathien sind dabei durchaus auf Sciteu derer, die unter der Ausbeutung eines unbarmherzigen Capitalistenstandes seufzen. Das jüdische Recht verbietet das Zinsennehmen von Stammesgenossen, gestattet es aber — höchst bezeichnend sür den Gesichtspunkt, unter welchem man damals den Zins betrachtete — Fremden gegenüber, die im Alterthum überhaupt für rechtlos galten. Durch das ganze Mittclaltcr ziehen sich Zinsbeschränkungen und Verbote.

Alles dieses und noch viel mehr antiquarische und neuere Notizen sind in unserm Ober- und Unterhause vorgebracht worden, um die Aufhebung der Wuchergesetze zu verdammen und den Beweis zu führen, daß nur die Frivolität unserer leichsinnigen Zeit oder eine verblendete Theorie so vermessen sein könnte, sich gegen die allgemeingiltige Weisheit so vieler Völker und so langer Jahre zu empören. Merkwürdigerweise aber ist keiner der Redner, die für die Re­solution gesprochen haben, so weit gegangen, den Zins überhaupt für un­rechtmäßig und verwerflich zu erklären, obgleich sich außer der beliebten Au­torität des kanonischen Rechts noch mancher hübsche und bestechende Gruud dafür anbringen ließe, z. B. daß, wer heute l»n Thlr. in einen wohl ver­schlissenen Kasten legt, jedenfalls getäuscht sein würde, wenn er sie nach einem Jahre um die gesetzlichen 5 Procent vermehrt erwarten sollte; oder daß der Zins