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Armenärzte, welche durch ein Gesetz des Kaisers Valentin! an II. im Jahre 386 erfolgte. Nach der Zahl der städtischen Distrikte wurden 14 Oberärzte mit Besoldung aus der Staatskasse eingesetzt und ihnen zur Pflicht gemacht, nicht, wie bisher die Mehrzahl der Aerzte gethan hatte, blos ihrem Vortheil im Dienste des Reichthums nachzugehen, sondern dem Nothrufe der ärmern Classe zu folgen. Honorar anzunehmen war ihnen nicht verboten, aber ausdrücklich nur so viel, als ihnen die Genesenen freiwillig anboten, nicht aber Summen, welche ihnen in der Todesangst für die Rettung etwa versprochen würden. Das Kollegium erhielt ferner das Recht, sich selbst zu ergänzen, und zwar sollte nach einer sorgfältigen Prüfung der Concurrenten die Majorität der Oberärzte den Ausschlag geben. Die übrigen rückten dann nach der Anciennc- tät auf und der Neuangestellte bekam den untersten Platz. Diese städtischen Aerzte waren wie die Professoren aller Wissenschaften nebst ihren Weibern und Söhnen von allen Abgaben, auch der Necrutirung und Einquartirung frei und wer ihre Ruhe durch Beleidigungen störte, sollte 4000 Thlr. Strafe erlegen, war er ein Sklave, in Gegenwart des Beleidigten mit Ruthen gezüchtigt werden. Diese Privilegien galten noch unter den ostgothischen Königen und wurden auch für Konstantinopel von mehren Kaisern bestätigt.
H. G.
Das System der preußischen Festungen.
Preußen verwendete 1817 auf seine Kriegsbereitschaft etwa 15 Millionen Thaler jährlich, in den dreißiger Jahren über 20 Millionen, im Laufe der vierziger über 25 und jetzt nahezu 30 Millionen. Die Größe der Armee, welche anfangs etwas die Kräfte des Staats überstieg, wurde zwar nicht bedeutend vermehrt, um so mehr aber für ihre Ausbildung und Ausrüstung gethan. Einen neuen Impuls gab der Regierungsantritt des jetzt regierenden Königs. Er brachte die Neubewaffnung der Infanterie init dem damals entsprechenden Percussionsgewehr in Gang, dccretirte im Februar 1841 die Beschaffung eines neuen Artillcriematerials (System Radowitz-Strotha) und gab dem Heere eine neue Bekleidung, die seitdem mustergiitig für viele Staaten geworden ist. Schon vor 1850 wurde mit einer abermaligen Neubewaffnung der Infanterie (Zündnadelgewehr) der Ansang gemacht, und vor zwei Jahren als Normalwaffe ein neues, der Mini6büchse ähnelndes Gewehr für das Gros des Fußvolks adoptirt. Hierzu rechne man die vielfachen Verbesserungen, welche in der Artillerie eingeführt worden. Worauf wir indeß den meisten