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Aus der römischen Kaiserzeit : die Gesellschaft und der gesellige Verkehr. 1.
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Aus der römischen Kmstrzeit.

Die Gesellschaft und der gesellige Verkehr.

1.

Schon in den spätern Zeiten der römischen Republik, besonders im letzten vorchristlichen Jahrhundert, hatten die Formen des geselligen Verkehrs sich m ziemlich hohem Grade ausgebildet und befestigt, und eine nicht geringe An­zahl von Höflichkeitsbezeugungen war durch das Herkommen zum Range von Pflichten (oKcia) erhoben'worden. AIs aber Rom einen Hof erhielt, wurden auch die Gesetze der Höflichkeit je länger desto zahlreicher, complicirter. strenger und drückender, un/nun erst bildete sich ein Ecremoniel aus. das sich auf alle gesellschaftliche Verhältnisse bezog und das Detail der überall zu be­obachtenden Formen mit genauen Unterscheidungen regelte. Diese Convemen- zen des geselligen Verkehrs erlitten im Lauf der Zeit nmnnigfache Modifi- cationen/da sie sich nach den an dem jedesmaligen Hose beobachteten Formen zu nchten pflegten. Doch scheinen während der ersten beiden Jahrhunderte wesentliche Aenderungen nicht eingetreten zu fein, mir daß gegen Ende dieser Periode die Förmlichkeiten znnahmen und die Tendenz sich mehr geltend machte , die Abstufung der verschiedenen Stünde und Nangclassen schärfer zu markiren. Im dritten Jahrhundert wurden die römischen Sitten mehr und mehr von orientalischen Einflüssen inficirt. die sich besonders auch in strenger Scheidung zwischen Höhern und Niedern und Ausbildung eures asiatischen Cercmoniels am Hose und den nach dessen Muster eingerichteten großen Häusern kundgaben, bis endlich Diocletian dem römischen Kaiscrhos voll­ständig den Charakter eines orientalischen gab.

Aus dem totalen Umsturz der frühem Zustände und der chaotischen Ver­wirrung, welche die Bürgerkriege herbeigeführt hatten, ging mit Begründung der Monarchie eine neue Ordnung der gesellschaftlichen Verhältnisse hervor. Einen Geburtsadcl. der als solcher einen abgeschlossenen Stand gebildet hätte, gab es schon längst nicht mehr, wenn auch das Patriziat noch m der Kaiserzeii in einer Sch'cinexistenz fortdauerte, bis es unter Konstantin zum bloßen Titel wurde. Der ebenfalls erbliche Amtsadel (die Nobilität) bestand zwar in der Kaiserzeit. fort, aber je mehr die Staatsämter aufborten eine

Ämizdoten I. 1858.