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Regierung der Welt läßt sich die Erlaubniß, ihr Gebiet nur zu passiren, so theuer bezahlen, und keine thut weniger für die Forderungen des Verkehrs als die des Grvßherzogthumö Mecklenburg-Schwerin. Die Transitzölle, welche in demselben erhoben werden, zerfallen in Elbzölle und Landdurchgangszöllc, welchen der Verkehr der Hamburg-Berliner Eisenbahn unterliegt.
Durch Art. 21 nämlich des am 8. November 1841 zwischen Preußen, Dänemark, Mecklenburg-Schwerin und den Hansestädten Lübeck und Hamburg geschlossenen Staatsvertrags über die Hamburg-Berliner Bahn, und durch das Schlußprotokoll zu diesem Vertrage wurden auf derselben folgende Durchgangsabgaben p. 100 Pf. Brutto bestimmt:
1) im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin 2 Schillinge;
2) im Herzogthum Lauenburg
a) in der Regel S Schillinge nebst 6 Proc. Sporteln von dieser Abgabe unter Ausrechthaltung der bestehenden Befreiungen;
b) ausnahmsweise von allen Gegenständen, die aus Preußen und weiter kommen oder dahin gehen 1 Schilling;
3) im Hamburg-Lübecker Gebiet Bergebors V4 Schilling.
Durch den Sundzollvertrag ist die Abgabe 2 a) auf den fünften Theil ermäßigt, so daß in Lauenburg jetzt gleichmäßig nur 1 Sch. erhoben wird; eS steht in Frage, ob der dänische ReichstagSausschuß, welcher die Revision deö Zollwesens berathet, nicht vielleicht aus Vcrkehrörücksichtcn jetzt, da der Sundzoll, zu dessen Schutz der Transitzoll stipulirt war, gefallen ist, die gänzliche Aufhebung jener Abgabe anrathen wird. Bislang aber unterliegt der Waarenzug auf der Bahn einer Abgabe von 3^ Sch. p. 100 Pfd. oder 2°/i° Sgr. p. Zollcentner. Der kleinste Theil dieser Abgabe ist der auf dem Hamburg- Lübeckischen Amte Bergedorf erhobene V» Sch. Gewiß ist es nicht zu vertheidigen, wenn die beiden Hansestädte, welche so lebhaft inleressirt sind, die größte Verkehrsfreiheit zu genießen und deren sonstiges Zollwesen ein Muster von Liberalität ist, selbst einen Transitzoll erheben, aber grade weil ihr Interesse an der Beseitigung aller solcher Verkehrshindernisse so einleuchtend ist, läßt sich auch nur annehmen, daß sie diese Abgabe als Negociationsmitlel aufrecht erhalten, um sie fallen zu lassen, sobald Mecklenburg sich zu Concessionen bereit zeigen wollte. Dazu scheint letzteres nach den bisherigen Erfahrungen allerdings noch nicht Aussicht zu geben, es findet es weit vortheilhafter, die jährlich steigenden Einkünfte jener Durchgangsabgabe einzustreichen, als sich um die volkswirthschasllichen Interessen seiner Nachbarn zu kümmern, oder gar selbst Opfer für die Belebung des Verkehres zu bringen. Mag die Hamburg- Berliner Eisenbahnverwaltung zusehen, wie sie es möglich macht, trotz dieser Belastung die Concurrenz mit andern Bahnen, durchzuführen, so lange die Menge der Mecklenburg passirenden Güter nur nicht gradezu sinkt und dadurch