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einander sehr nahe standen, und nicht einmal mit gleicher Feinheit ausgebracht würben, ward die kleinere Münze der verschiedenen Landschaften oberflächlich angepaßt, z, B. sollte im obersächsischen Kreise der Neichsthaler 2i Groschen, der Reichsgulden 2-1 Groschen a 12 Pfennige enthalten, im niedersächsischen Kreise 32 lübecksche Schillinge, in Hessen 32 AlbuS, in Oestreich, Franken, Baiern und Schwaben 68 Kreuzer u. s. w.*) Auch der kleineren Münze wurde vorgeschrieben, wie weit sie legirt sein durfte. Die Münzherren sollten außer den Prägungskosten keine Einnahme aus der Münze ziehen.
Die Meinung war gut und /in der That singen die bessern Regierungen z. B. Sachsen, Brandenburg und die kaiserlichen Münzen an, nach des Reiches Münzfuß schweres Geld zu schlagen. Aber dieser gute Wille einzelner hatte nur zur Folge, daß die Münzverwirrung ärger wurde als zuvor. Denn so lange das meiste coursirende Geld stark mit Kupfer versetzt war, wurde den kleinern Münzherrn das Prägen von noch schlechterem Gelde nicht übermäßig lohnend, jetzt aber, wo wieder gutes Courant und auch schöne silberhaltige Münze durch das Volk lief, jetzt wurde die Versuchung groß, Credit, Namen und Gepräge des guten Geldes für das eigne schlechtere zu benutzen. Es war verboten mit Reichsgeld zu handeln, dasselbe einzuschmelzen und zu verarbeiten, aber an dies Verbot kehrten sich weder die Landesherren noch ihre Münzmeister. Es stand der Feuertod auf Falschmünzerei, aber mehr als ein Landesherr war Mitschuldiger, wenn seine Münzer schlechtes Geld mit dem Stempel anderer Landesherrn, lebender und todter schlugen. Je höher im Volke die Neigung zu dem guten Reichsgelde stieg, desto geschäftiger waren zahlreiche Münzstätten, schlechtes Geld als Reichsgeld auszugeben.
halten, und dürfen so weit mit Kupfer versetzt werden, daß 8 Stück derselben das Gewicht einer Mark erhalten. Dagegen, wenn wir schreiben: „30 Thlr. ein Zollpfnnd"', so bedeutet die«: in je 30 Thlrn- ist ein Zollpfnnd reines Silber enthalten. Dagegen wiegen schon 27 Thlr. ein Zollpfund, weil sie Vio Kupfcrzusatz enthalten, welcher bei der Werthbestimmnng als nichlvvrhandeu betrachtet wird.
*) Vielleicht ist es den Lesern der Grcnzboten nicht uuiutcressaut, den Silberwcrth des alten' Ncichsgeldeö in unserer Münze (1 sgr. — 12 pf.), ausgedrückt zu sehe». So war »ach den Reichstagsbeschlüsscn von 1LS9 nud 1K6«
4 Neichsthaler vo» 24 guten Groschen s, 12 pf. ^ -I Thlr. -I« sgr. 2,»« pf. -I NeichSguldcn vo» 21 gute» Groschen s, 12 pf. — 1 Thlr. 1U sgr. 7 ps. 4 rhein. Goldgnldcn von 27 guten Groschen u. 12 pf. — 1 Thlr. 22 sgr. 1 gnter Groschen — 1 sgr. 11,2 pf- Nach dem leipzig-torgauer Fusi von iv<»g
1 Svccicsthaler vo« 32 guten Groschen l>. 12 pf. — 1 Thlr- 1«^ sgr. 1 Neichsthaler von 2i guten Groschen 12 pf. — 1 Thlr. !> sgr. 1 2/z Stück von Ili guten Groschen — 23'/' sn>'. 1 guter Groschen — 1 sgr- «,s pf. Wenn also der Tagelohn für Handarbeit nm 1L(!0 nur 4 g. Gr. betrug, so erhielt der Arbeiter fast 8 sgr. unseres Geldes .uud im Jahr 16S0 waren i- g. Gr. immer noch 6 sgr- gleich.