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Der Fondshandel und die Fondsbörsen.
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fuß unterhalb deS in den Staatsobligationen zugesicherten Zinses gesunken ist. Die erste Operation involvirt eine bedenkliche Uebervvrtheilung der Gläubiger zu Gunsten des Staates, da sie statt des Kaufpreises nur den Nominalwerth, zuweilen auch mit einem Ausschlag darüber erhalten würden, falls sie die Auszahlung vorzögen, während sich sehr vieles für, nichts gegen die letztere sagen läßt. Der Staat gewinnt dabei entweder die Differenz der nunmehr ersparten Zinsen, wobei selbst ein größer gewordener Betrag der öffentlichen Schuld wenig ausmacht, da man wol annehmen darf, daß im regelmäßigen Verlaufe der Dinge an die Tilgung derselben nicht gedacht werden kann, es daher auf ein paar Millionen mehr oder weniger nicht ankommt. Die ganze Zinsreduction ist meistens eine äußerst verwickelte Combination von Zahlen und Verhältnissen und nur mit Hilsc der großeu Bankiers durchzuführen, welche die Fäden des Börsenverkehrs besitzen, in deren Händen daher auch regelmäßig ansehnliche Gewinne zurückbleiben.

Angesichts der großen Vortheile, welche Nothschild und Genossen auS den Staatsanleihen und sonstigen Geldgeschäften mit den Negierungen ziehen, ist die Frage nicht müßig, ob dieselben ihres Beistandes nicht besser entbehren und den Gewinn selbst einstreichen könnten, ein Verfahren, daS bekanntlich in neuester Zeit mehre Male mit Erfolg von der östreichischen wie von der fran­zösischen Regierung eingeschlagen worden ist, als sie sich sür ihre Anleihen un­mittelbar an daS große Puvlicum wandten. Ungeachtet dieses Erfolgs möchten wir jedoch kaum für rathsam halten, daß daS System der directen Anleihen ein regelmäßiges Hilfsmittel der hohen Finanz werde; denn was eine Negierung etwa an Kosten und Zinsen erspart, verliert das Land nach der andern Seite hin und zwar in sehr bedenklicher Weise. Man muß, um diesen Nachtheil ganz zu würdigen, sich über den Unterschied der Quellen, woher in dem einen oder dem ändern Falle das Geld fließt, klar werden. DaS Geld, welches die Bankiers dem Staate verschaffen, war schon vorher zu seinem größten Theile zu Finanzoperationen dieser Art bestimmt, und der Rest ist meist mit verhältnißmäßiger Leichtigkeit herbeizubringen, ohne daß iu der Regel der eigentliche Handelsverkehr dadurch unmittelbar beeinträchtigt wird; daS Geld dagegen, welches aus vielen taufenden von Zeichnungen aus der Mitte des Volkes heraus den Staatskassen als Darlehn zufließt, wird ebenso vielen Thätigkeiten entzogen, aus denen das Wohl der Einzelnen wie das des Staates beruht. Was die Negierung erhält, das muß auf den Gebieten deS Handels, der Gewerbe und des Ackerbaues entbehrt werden und somit nachher zu Stockungen aller Art führen, und wenn auch ein Theil dieses Geldes wieder in Gestalt von Staatsobligationen in den Verkehr zurückkehrt, so sind doch diese als Umsatzmittel nicht gleich brauchbar, befördern vielleicht gar Bestre­bungen, welche der allgemeinen Wohlfahrt sehr leicht schädlich werden können.