Die skandinavische Union.
Nach langem Harren haben die deutschen Großmächte in langen Noten eine Erwiderung von Dänemark erhalten wegen der Gesammwerfassung vom 2. October 1853, eine Antwort, die so ablehnend ausgefallen, wie prophezeit war. In Wien wie in Berlin fand man die Antwort: alles sei verfassungs-- und tractatmäßig zugegangen und Zugeständnisse könnten nicht eingeräumt werden, keineswegs befriedigend, auch eine Verbalnote des dänischen Bundesgesandten, welche doch einige Concessiönchen in Aussicht stellte, wenn die Großmächte ihre Neclamationen aufgeben würden, nämlich die frühern: Domänenverkauf mit Majorität deS Neichsraths und eine neue: Rückgabe der Domanialverwaltung an den Minister für Holstein und Lauenburg, aber mit Verantwortlichkeit gegen den Neichsrath — auch diese Liebkosungen sind abgelehnt und dem dänischen Cabinet nur noch drei Wochen als Bedenkzeit gewährt, nach deren Ablauf — Anfang Mai — die Frage über die nachträgliche Vorlage der Gesammtverfassung an die Provinzialstände dem Bundestag zur Entscheidung würde gestellt werden. Dänemark hat sich gleichzeitig an die übrigen europäischen Großmächte hingewandt und demonstrirt, daß die däni-, sche Monarchie zusammenbreche, wenn nicht Hilfe von außen komme durch eine europäische Verhandlung der Sache. Nach der ministeriellen „Zeit" blieb dieser Hilferus bisher ohne Erfolg; Rußland , welches nach anderer Lesart den v. Scheel als „trop äverle" bezeichnet, um sich halten zu können, soll sogar ausdrücklich die Competenz des deutschen Bundes anerkannt haben. In den berliner Kammern sind links und sogar rechts, im Herrenhause, wo früher die Niederlage der deutschen Politik als ein moralischer Sieg über die Revolution gepriesen wurde, den bedrängten Herzogthümern Worte und Anträge gewidmet, die nur die Erinnerung an Schleswig, das grade in neuester Zeit, kräftiger als in den letzten Jahren demDänenthum widerstrebt hat, vermissen lassen; der Ministerpräsident versichert die Kammer seines ganzen Ernstes in dieser Nationalsache und deS einträchtigen Zusammengehens des gesommten Deutschlands. Unmittelbar darauf empfängt der zerbrechliche Gesammtstaat in seinem eignen Innern einen neuen Stoß; inmitten der bedenklichsten Krisis, während der Reichsrath wegen des Sundzolltractats versammelt ist, bricht das lange Grenzboten II. 1867. 21