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I> Alljährlich ist Seiner Majestät dem König ein Bericht zu erstatten über die hervorragendsten Leistungen der deutschen Wissenschaft und Literatur. Finden sich darunter solche, welche einen anerkannt entscheidenden Einfluß ans die Entwicklung der Wissenschaft äußern, so werden Allerhöchstdieselben Werken dieser Art Maximiliansmedaillen mit Geldbelohnnngen von 200—^00 Dukaten allergnädigst zu bewilligen geruhen. Die Zahl dieser Medaillen soll in einem Jahre nicht über vier steigen. Die Gebiete, aus welche diese Auszeichnungen sich beziehen, sind: -») Staatswissenschaft, b) Geschichte, e) Philologie, a) Naturwissenschaften.' Einfachheit, Klarheit und Gediegenheit des Stils und der Darstellung überhaupt wird bei der Beurtheilung in Betracht gezogen wenden. Die erste Verleihung ist auf den 28. November l. Js. (als den Geburtstag Seiner Majestät des Königs) festgesetzt.
II. Außer diesen wiederkehrenden Verleihungen haben Seine Majestät der König in dem heurigen Jahre nachbenannte Preise für Leistungen im Bereiche der Wissenschaft und Poesie allergnädigst auszusetzen befohlen. l> Einen Preis von 600 Dukaten nebst der Maximiliaus- medaille, bestimmt für ein bis zum ->. Januar -1860 vollendet im Druck erschienenes bedeutendes deutsches wissenschaftliches Werk, welches die Geschichte des Stammhauses Wittels- bach, die baicrische Geschichte im Allgemeinen, die Geschichte einzelner baiertscher Landestheile oder die baicrische Staats- und Ncchtsgeschichte znm Gegenstande hat. 2) Desgleichen sollen zur Förderung der dramatischen Poesie in Deutschland zwei Preise von 200 und -log Dukaten nebst der Maximiliausmcdaille für eine Tragödie und ein Lustspiel nach den im Anhange folgenden näheren Bestimmungen verliehen werden.
III. Die unter Ziffer I. und II. -I) bemerkten Auszeichnungen werden zuerkannt, ohne daß eine Bewerbung nothwendig ist. Seine Majestät der König haben das Capitel Allerhöchst Ihres MaximiliansordcnS zu beauftragen geruht, unter Beiziehuug von Gelehrten der einzelnen Fächer, die Beurtheilung der in Betracht fallenden wissenschaftlichen We>ke, Untersuchungen nnd Arbeiten vorzunehmen uud dereu Resnltatc zur allerhöchsten Beschlußfassung vorzulegen. Das Capitel des Königlichen Maxiuuliansordeus für Wissenschaft und Kunst.
Liebig Vorsitzender.
Die Wandlungen der preußischen Versassung.
Das Staatsrecht der preußischen Monarchie v. L. v. Roenne, 2. Lieferung. —
Mit der A. Lieferung des roenneschen Werks ist der erste Band, das Berfassungsrecht der preußischen Monarchie im engern Sinn geschlossen, dem nun das Verwaltungsrecht zu folgen hat, um eine seit sechs Jahren offene Lücke unserer juristischen und publicistischen Literatur auszufüllen. Ueber einige Punkte seiner Theorie mag sich mit dem Verfasser streiten lassen. Was aber die Wissenschaft gegen Einzelnes einwenden kann, dars hier bei einem Buche nicht in Betracht kommen, dessen praktische Tendenz es ist, Kenntniß der Verfassung und Theilnahme für sie in den weitesten Kreisen zu erwecken. Uns ist vor allem die abgeklärte und wahrhast liberale Gesinnung wohlthuend, welche überall hervortritt, wo der Verfasser sein eignes Urtheil an den Thatsachen mißt. Zu maßvoll und ruhig, um den Verdacht treibender Parteileidenschaft aufkommen zu lassen, ist es doch deutlich und bestimmt genug, um einen Mann Grenzboten. I. -I8L7. 63