Bilder aus dem römischen Alterthum.
Ein reicher Parvenu in der Kaiserzeit.
2.
Um die gesellschaftlichen Zustände einer italienischen Stadt zweiten und dritten Ranges im Anfang der Kaiserzeit zu versteh», und die Stellung, die ein Mann, wie der Trimalchio des petronischen Romans darin einnahm, richtig aufzufassen, ist es nöthig, die damals bestehende Communalverfassung wenigstens nach ihren Grundprincipien zu kennen. Wie in Rom zerfiel in den übrigen Städten die Einwohnerschaft in drei Rangclassen. Dem Senat, Ritterstand und der Bürgerschaft in der Hauptstadt entsprachen die Decurionen, Augustalen und die Bürgerschaft der andern Communen. Diese Stände waren auss strengste geschieden, sogar durch Abzeichen an ihrer Kleidung, hatten bei öffentlichen Mahlzeiten und im Theater getrennte Plätze, und in den ersten Stand konnte ein Freigelassener, wie Trimalchio, niemals aufgenommen werden. Diese Rangunterschiede wurden während der Kaiserzeit mit der größten Con- sequenz aufrecht erhalten, und kaum dürfte ein Beispiel gefunden werden, daß sie in irgend einem italienischen Krähwinkel jemals ignorirt worden sind. Auf die Aufnahme in das Decurionat dursten erst die Söhne von Freigelassenen zu hoffen wagen, und die höchste Ehre, auf welche Leute wie Trimalchio aspiriren konnten, war die Verleihung der äußerlichen Auszeichnungen der Decurionen, namentlich eines Platzes im Theater unter ihnen. Auch wer ein für unanständig geltendes Gewerbe trieb z. B. das eines Ausrufers oder Leichenbesorgers, war vom Eintritt in den ersten Stand ausgeschlossen. Aus den Decurionen wurde der gewöhnlich aus hundert Mitgliedern bestehende Gemeinderath gebildet, und dieser wählte die Communalbeamten, deren Aemter nicht nur unbesoldet, sondern immer mit Kosten verknüpft waren. Die Befugnisse dieser Beamten waren natürlich sehr eingeschränkt. Sie präsidirten im Gemeinderath, verwalteten die unblutige Ortsjustiz, die Stadtkasse und die Polizei; die Polizeibeamten, die wie in Rom Aedilen hießen, hatten auch in den andern Städten die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude, den Straßenbau, die Märkte, die Zufuhren und die Richtigkeit der Maße und Gewichte. Alle einigermaßen wichtigern Angelegenheiten, namentlich die finanziellen, wur- Grenzboten I. 18S7. 31