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überzeugen, für den wäre weitere Empfehlung überflüssig. Wir hegen die zuversichtliche Hoffnung, daß das Buch in der Uebersetzung von Dr- Fischer einen weiten Leserkreis finden werde. — er.
Die Elbzölle.
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Wir haben in dem vorigen.Hefte dieser Zeitschrist die Elbzölle im Allgemeinen und den stader Zoll insbesondere betrachtet, es liegt uns noch eine kurze Orientirung ob über die sonstigen Zölle, welche die Schiffahrt auf der Elbe belasten. Wie erwähnt, verzögerte sich die Zusammenkunft der Bevollmächtigten der Elbuferstaaten zur Feststellung einer Elbschiffahrtsacte bis zum Juni 18-19 und erst 1821 kam die Vereinbarung über die künftig zu erhebenden Zölle zu Stande. Man wird nicht sagen können, daß dieselbe auch nur den gemäßigtsten Wünschen deS Verkehrs entsprochen hätte, es klingt sast wie ein Spott, wenn der Vertrag sagt, die Schiffahrt auf der ganzen Elbe solle frei sein, und gleich daraus hinzufügt, die Zahl der Zollstätten zwischen Melnik und Hamburg sollte auf vierzehn reducirt, und der Normalzollsatz für den Centner solle auf 27 gGr. 6 Pf. C. M. herabgesetzt werden; außerdem blieb noch eine Necognitionögebühr sür das Fahrzeug bestehen, nur wenige Artikel und außer Getreide fast ohne Bedeutung wurden niedriger tarifirt. Dies war sicherlich nicht die Verwirklichung der Verheißung, welche die wiener Congrcßacte Art. 111 gegeben: „0n pirrtirir NLirnwoin» ou clrsssant 1e taril' Än point äs vns cl'en- Loura^sr 1e oowinoeoiz en tavilitunl, lu, Navigation," und keineswegs war, wie derselbe Artikel weiter zusagt, die Rheinschiffahrtsoctroi als ,,norme -rpprvxl- uurtivk" genommen. Die Eibuserstaaten, welche am meisten bei der Herab- setzuug der Zölle interessirt waren, und diese doch gegen das Widerstreben der andern Staaten nicht durchsetzen konnten, brachten wenigstens eine Bestimmung »n den Vertrag (Art. 30), daß sich von Zeit zu Zeit eine Revisionscommission versammeln solle> welche die Beobachtung der bestehenden Stipulationen überwachen und alle thunlichen Erleichterungen sür Handel und Schiffahrt berathen solle. 1824 kam eine solche Commission zum ersten Male in Hamburg zustimmen, -aber die liberalen Vorschläge Preußens, Sachsens uud Hamburgs in Bezug auf die Herabsetzung des Tarifes scheiterten an dem Widerstande Dänemarks, Hannovers und hauptsächlich Mecklenburgs, welche meinten, der Zeitraum des Bestehens der Elbschiffahrtsacte sei zu kurz, die Erfahrung über die Wirksamkeit der bestehenden Stipulationen zu gering, um durchgreifende Aenderungen zu motiviren. Der Zusammentritt der nächsten Revisionscommission