Französische Geschichtschreiber.
2. Mignet und Thierö.
Man versteht die schnell eintretenden Katastrophen der französischen Zustände innerhalb der letzten Jahrzehnte erst dann, wenn man die Stimmungen und Gesinnungen durchforscht, die sie nicht grade herbeiführten, aber die ihnen entgegenkamen. Denn zum Eintritt einer Thatsache gehören noch viele Umstände, die sich insofern der Berechnung entziehen, als sie nicht aus dem allgemeinen sittlichen Geist hergeleitet werden können. Bei einem so elastischen Volk wie die Franzosen muß der Zunder grade in einem bestimmten Augenblick aufgehäuft sein, daß der elektrische Strahl ihn trifft, und es wäre die größte Vermessenheit, nachträglich die innere Nothwendigkeit aller jener Revolutionen beweisen zu wollen. Die Julirevolution war zu vermeiden, auch die Februarrevolution war zu vermeiden; aber da sie einmal eintraten, wurde ihre Richtung durch die früher vorbereitete Gesinnung festgestellt. Der Thermometer der öffentlichen Gesinnung ist derjenige Theil der Literatur, der sich auf die WirklWeit bezieht. Man darf aber nicht die eigentlich periodische Literatur zum Maßstab nehmen, für die es schwer sein würde eine mittlere Proportionale zu finden, sondern einzelne Werke, die eine unmittelbare mächtige Wirkung hervorbrachten und die dadurch bewiesen, daß sie die Stimmung der Zeit richtig getroffen halten. Die Julirevolution versteht man nur aus Thiers und Mignet, die Februarrevolution nur aus Lamartine, Louis Blanc und Michelet; und auch für den neuesten Staatsstreich würden sich die Quellen auffinden lassen. Es sind vorzugsweise die Historiker, die, indem sie die Vergangenheit darstellten, die Ereignisse der Zukunft vorausgenommen haben.
Im Jahr 1821 , als die politische und kirchliche Reaction immer weiter um sich griff, wanderten zwei junge Proven<,!alen in Paris ein, um dort ihr Glück zu machen und für die Sache des Liberalismus zu arbeiten: Mignet und Thiers, der eine 26, der andere 2ü Jahre alt, beide zu Aix in derselben Schule erzogen, aus der Universität zur Jurisprudenz vorgebildet und dann in den Advocatenstand ausgenommen, beide von gleichen Ueberzeugungen durchdrungen und auss innigste miteinander befreundet. Sie wohnten in Paris auf demselben Zimmer, machten dieselben Bekanntschaften und wurden Grenzbvtcn. I. -ILL7. 26