Das deutsche Weihmchtssest*).
Weihnachten ist ein recht eigentlich deutsches Fest. Alle christliche Völker feiern es zwar kirchlich, aber die Weihnachtssreude haben nur wir Deutschen. Wie eine helle Sonne stehen die feierlichen Tage in dem dunkeln Mittwinter und wärmen die verzagenden Herzen. Ihnen voraus geht das Morgenroth der Advente, und wenn sie niedergingen, fliegt noch im Dreikönigstag ein flimmernder Abendschein in den Monat des großen Karls.
WaS ist es denn mit dieser Weihnachtssreude? ist es blos die Erwartung der Geschenke, die den Kindern das schöne alte Wort Weihnacht so lieblich macht? sind es die vollen Schüsseln und die zweifelhafte Lust am Kaufen und Schenken, was in den Erwachsenen einen raschcrn Blutlauf erzeugt? — ES mag das mitwirken. Der eigentliche Grund liegt aber tief im deutschen Wesen und wird von de.n andern Völkern schwer begriffen. Unser Gemüth und unsre Einbildung arbeiten mit altvolksthümlichen und kirchlichen Erinnerungen zusammen und füllen daö Innere mit jenem Weihnachtsdust, den die äußern Sinne als Geruch von Tannengrün und Wachsstvckdamps aufnehmen.
Schon als Knabe hatte ich mit den Genossen herzliches Mitleid, in deren Häusern die Weihnachten nicht gehörig gehalten wurden. Das waren weniger die armen, die nach der guten Sitte meiner Heimath immer ein Stücklein Freude beschert erhielten, als die Kinder nüchterner Seelen, welche vorher ihre Wünsche ausschreiben mußten, und sie dann ohne Ruprecht und Christkind Stück für Stück verwirklicht sahen. Hier waren Sauerkraut uud Mohnklöße allein an der Herrschast; einen Schritt weiter, und daS schöne Fest war überhaupt ausgeftrichen.
Im deutschen Hause, >das, Gott sei Lob, noch guten Grund und Halt hat, besteht die Weihnachtsfeier aus dem Vorspiel im November und December, aus dem dreitägigen Hauptfeste, und aus dem Nachspiele der Zwölften. Zwei gesonderte Ströme alter Traditionen gehen darin verträglich nebeneinander, ein heidnischer und ein christlicher, denn die Geistlichkeit verstand es, unsre heidnischen Vorfahren bei ihren Festen zu lassen und dieselben zugleich dem kirchlichen Gesetze unterzuordnen.
") Im letzten Heft des Jahrg. ->Löi> der Greuzboteu war dasselbe Thema behandelt. Der hier folgende Artikel ist von einem Verfasser, der dnrch seine gelehrte Thätigkeit vorzugsweise bernfen ist, die mythologischen Traditionen im deutschen Volksleben zu erkeuuen. D. R.
Grenzbvten. IV. -I8öö. 36