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Correspondenzen.
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Korrespondenzen.

Die. Domnfmstenthi'ttNNV Zwei Fragen von entscheidender Bedeutung für die ganze Zukunft der unteren Donauländer müssen in nächster Zeit ihre definitive Er­ledigung finden. Die eure betrifft die Macht und den Umfang, die zweite die Be- herrschungssorm derselben. Sollen die beiden Donausürstenthümer getrennt bleiben oder vereinigt werden?

Sollen sie von lebenslänglichen Wahlsürsten oder von einer erblichen Dynastie regiert werden?

Durch den pariser Frieden sind diese beiden fundamentalen Fragen nicht erle­digt; derselbe hat nur eine Commission angeordnet, welche die Meinung der Lan­desvertretung der Fürstcnthümer über die künstige Organisation derselben erforschen und dann den Mächten definitive Vorschläge über dieselben machen soll. Die letzte Entscheidung werden die Großmächte und die Pforte haben.

Es versteht sich von selbst, daß die jetzt zusammentretende Commission eben­sowenig als die Landesvertretung der Donausürstenthümer aus die Lösung jener beiden Fragen einen entscheidenden Einfluß haben werden. Man wird ihren Vorschlägen in Betreff der Organisation der Verwaltung, in Betreff ber constitutio- nellen Garantien und ähnlichen Fragen im Wesentlichen natürlich die Bestätigung nicht versagen, aber in jenen beiden Punkten werden von Ansang an die Kom­missäre nur diejenige Meinung aussprechen, die sie in ihren Jnstructionen von Hause mitgenommen haben. Es sind nicht Fragen der Detailkunde, sondern der allge­meinen Politik nnd was die Nationalvertretung der Fürstcnthümer anbetrifft, es sind Fragen, die schwerlich aus dem Interesse der beiden Länder, sondern aus dem Interesse der hohen Schntzmächte entschieden werden dürsten.

Da indessen doch die Donausürstenthümer selbst zunächst an dieser Entscheidung bethciligt sind, so darf dieselbe immerhin auch von dem Standpunkt ihrer eignen Interessen betrachtet werden und von diesem Standpunkt aus kann kaum eine zwei­fache Meinung stattfinden. Die Vereinigung die beiden Fürstenthümer, vb- wvl seit Jahrhunderten regelmäßig getrennt, sind durch alles vereinigt, was die Grundlage für eine staatliche Vereinigung bildet: dieselbe Nationalität der Bevöl­kerung, dieselbe Sitte und Sprache, dieselbe Religion, dieselben Bodenverhältnisse und materiellen Interessen, endlich von mächtigen Nachbarn umgeben, dasselbe Bc- , dürfniß in sich selbst die Möglichst der Selbstständigkcit und nöthigensalls die Kraft des Widerstandes zu suchen. Die Walachei hat über 2,300.000, die Moldau über 4,500,000 Einwohner. Getrennt vermögen sie sast so gut wie nichts, vereinigt bilden sie immer einen Staat von der militärischen Stärke Belgiens oder Londons.

Die Erblichkeit des Fürstenthu ms das politische Leiden dieser Län- 'dcr ist seit Jahrhunderten ein Adel gewesen, der dem polnischen sast in allem ähn­lich ist, vor allem in der Tyrannei gegen seine Untcrsassen und der Unbotmäßig- wt gegen seine Fürsten, in Gleichgiltigkeit für das öffentliche Wohl, in Unwissen­heit und Sittenlosigkeit. uud in der Unfähigkeit zu regieren und zu gehorchen. Die türkische Herrschaft ist in diesen Ländern wie die russische in Polen nur durch die Parteiungcn und die Anarchie der Bojaren möglich geworden, nnd dieselben haben