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Die schleswig-holsteinische Ritterschaft und der Minister für Holstein von Scheele.
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Im günstigsten Falle würde also der Angeklagte, auch in Hinsicht auf die, organischen Gesetze, nur dann freizusprechen sein, wenn er was ja völlig undenkbar ist, weil das Gegentheil klar vorliegt das Gericht zu überzeu­gen vermöchte, daß zur Erlassung der erwähnten organischen wie der andern Gesetze ohne vorgängige Zustimmung der Stände eine dringende Veranlassung gewesen, daß ein Fäll der dringendsten Nothwendigkeit vorgelegen, daß die provisorische Erlassnng, derselben durch außerordentliche Umstände oder Ereig­nisse geboten worden, und das Gleiche müßte natürlich in Ansehung dieser Gesetze für den Fall gelten, daß nach dem Erachten des Gerichtshofes diesel­ben nicht als organische Gesetze anzusehen sein sollten.

An die unerhörten Gewaltmaßregeln zur Durchführung insbesondere der die Hamburger und lübecker Schillinge betreffenden Verfügungen z. B. Bü­cher- und Kassendurchsuchungen bei Privaten, Androhung der Entfernung vom Amte gegen Beamte, in deren Districten der Erfolg dieser Verfügungen den Erwartungen des Ministeriums nicht entsprechen würde kann hier nur bei­läufig erinnert werden. Es bedarf keiner weitern Darlegung, wie sehr das ganze Hcrzogthum Holstein wünschen muß, daß der amtlichen Wirksamkeit deS angeklagten Ministers sobald wie irgend möglich ein Ziel gesetzt werde und wie sehr daS Land daher bei dem Ausfall deö gegenwärtigen Processes be­theiligt ist.

Das deutsche Theaterjahr 185556.

2. ^ '.^

Bisher wurden vorzugsweise jene Bestrebungen der letzten Saison ins Auge gefaßt, welche auf eine materielle Festigung des Schauspielerstandes hin­zielen. Nach dieser Richtung hin kmu, dieselbe in »er That epochemachend werden. Denn jene Zeiten sind wahrlich vorüber, in denen man sich einbilden konnte, die möglichste Loslösung des einzelnen Künstlers von alle» Sicherheiten und Garantien der künstlerischen Gesammtheit sei einer bessern Entwicklung der Kunst besonders günstig. Man, strebt in allen freien Ständen nach mög­lichster Sicherstellung des materiellen Lebens ihrer Mitglieder solle» für den Schauspielers»««» andere Gesetze gelten? Einzelne geniale Kräfte können allerdings möglicherweise in mehr bürgerlichen Gestaltungen ihres Lebens eine Art von Fessel sreiester künstlerischer Entwicklung fühlen. Aber auch nur viel­leicht, nur einzelne. Wie viele Genies gibts denn auf der Welt überhaupt? Wie äußerst wenige sind es anerkanntermaßen in »er Bühnenwelt? Thecuer- jeitnngen und vergoldete Neferentenfe»ern theilen freilich »en Genielitcl mit