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Die schleswig-holsteinische Ritterschaft und der Minister für Holstein von Scheele.
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Die schleslvig-holsteinische Ritterschaft und der Minister für Holstein von Scheele.

Der 31. December vorigen Jahres war einer der bedeutungsvollsten Tage in der Versammlung der Stände Holsteins, die ihrerseits wiederum seit Jahren die bedeutungsvollste nicht blos für das Herzogthum, sondern für ganz Deutsch­land war. Baron Blome-Heiligenstetten, Prälat des adeligen Klosters Jtze- hoe, früher dänischer Gesandter in London, ein Mann von ruhigem Sinne, ferner als irgend jemand von hohlen Phrasen uni/leerer Neuerungssuchl, er­hob sich, ummit ernster Besorguiß in die Zukunft blickend, aber voll Ver­trauen zum Landesherrn" eine Beschwerde wider den Minister von Scheele beim König zu beantragen, in welcher derselbe wegen ungerechtfertigter Ab­setzung mehrer Beamten und wegen Veränderung der Gerichtsverfassung des Landes ohne die verfassungsmäßige Zustimmung der Stände angeklagt werden sollte.

Der Antrag ging an einen Ausschuß, uud derselbe schlug der Versamm­lung vor zu beschließen:

1) Daß in Bezug auf den Minister wegen des ganzen von ihm befolg­ten Verfahrens, wodurch er die unverkennbare Absicht bewiesen, den Rechts­staat in einen Polizeistaat zu verwandeln, und dies durch die That schon an den Tag gelegt, insbesondre aber, weil er dem König den Rath ertheilt, die höchsten Justizbcamlen ohne Urlheil uud Recht abzusetzen, und weil er zur Ein­führung der Neichsmünze die unerlaubtesten Willkürmaßregeln nicht gescheut, lein System auch das Land mit einer Demoralisation des Beamtenstandes bedrohe, eine Adresse an den König gerichtet werden möge, welche erkläre, der Minister von Scheele genieße das Vertrauen des Landes nicht.

2) Daß derselbe, weil er die Verfassung verletzt und verschiedene organi­sche Gesetze uud andere Verfügungen ohne die Genehmigung der Stände uud vhue dringende Noth erlassen und die dadurch getroffenen Einrichtungen sofort erlassen, in Anklagestand versetzt, der Präsident von Scheel-Plessen aber mit Ausführung dieses Beschlusses beauftragt werde.

Bei Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende die Versammlung bei vollbesetzter Zuhvrerlribüne ausgefordert, ohne Menschenfurcht nur nach ihrem Ärcnzt'^ml, III, 1dii>t>. li