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Nicht Kiel also, nicht Flensburg oder Schleswig, am wenigsten Kopenhagen, sondern Hamburg ist der natürliche Centralpunkt und die eigentliche Hauptlstadt der nordalbingi schen Länder deutscher Zunge. Hoffen wir, daß es dies dereinst nicht'nur factisch, nicht nur dem Wesen nach, sondern factisch und formell, ganz und völlig sein wird. Lange Jahre wurde auch Hamburg von den dänischen Königen als holsteinische Landstadt angesehen. Erst 1768 gelang es ihm, die Bande der dänischen Oberhoheit vollständig zu lösen. Das Jahrhundert von diesem denkwürdigen Datum wird unzweisclhast voll werden, ehe Schleswig-Holstein dem Beispiele seiner Hauptstadt gesolgl sein wird. Die Hoffnung, daß es einmal geschehen wird, hält man wenigstens in Holstein trotz der perpetuellen Sonnenfinsterniß des deutschen Himmels mit zäher Zuversicht und nicht ohne Grund fest und — „Aushalten thut kriegen!" sagen die Friesen.
Corrcspondenzen.
Ans Hannover. — Nachdem der Wcltfricde glücklich wiederhergestellt ist, wird das Heerwesen früher oder später wol in jedem deutschen Staat in die öffentliche Erörterung gezogen werden, da wir es uns Nur zu lange schon als eine unveränderliche Thatsache still gefallen lassen. Es wird daher aus dem vaterländischen Gesichtspunkt gerechtfertigt sein, die Lage dieser wichtigen Nativnalsache in einem der größeren Mittelstaatcu näher zu betrachten. Grade in Hannover steht sie innerlich noch mehr als äußerlich auf eiuem viel entscheidenden Wendepunkt.
Die Fürsten des Hauses Braun schweig haben von früher her, namentlich aber seit dem drcißgjahrigen Kriege eine verhältnismäßig starke Kriegsmacht ans den Beinen gehalten, ihre Ausbildung stets mit erblicher Vorliebe gepflegt und diese- schon früh grundsätzlich dem Lande aufgelegt. Die also übernommene Last beschränkt sich nicht aus die Zahlungen aus den Landeskassen, sie erstreckt sich auf viele verschiedenartige Leistungen, der Einzelnen, von dcueu die Pflicht der männlichen Jngend zu persönlichem Dienst und die Eiuquartirung sammt der Verpflegung der Truppen die hauptsächlichsten waren. Von allen solchen Leistungen waren theils persönlich, theils sachlich die bevorrechtigten Classen ausgenommen. Den: großen Nest der Bevölkerung gegenüber waltete bis in das zweite Viertel dieses Jahrhunderts, hinein das Bestreben vor, anfangs ganz freiwillig übernommene'Leistungen erst zu eiuem halb verpflichtenden Herkommen zu befestigen, und dann sogar gesetzlich in die bei weitem angenehmere Form von Gcldabgaben umzuwandeln. AIS aber nach den Ereignissen von 1830 stärkere Schwingungen der allgemeine» revolutionären Bewegung des Welttheils Hannover ergriffen, von der Gleichzeitigkeit der englischen Parlamentsreform und Wilhelms IV. günstiger Gesinnung grade hier glücklich unterstützt, fielen die Ausnahmen von der staatsbürgerlich gleichen Verpflichtung fast ohne Versuch der Erhaltung. Nur einige minder bedeutende Neste