371
Das Duell.
Von einem preußischen Juristen.
Alle Welt stimmt darin überein, daß das Duell nicht unbestraft bleiben könne, nur sind über die Art und Weise, wie sich die Gesetzgebung dieses Gegenstandes anzunehmen habe, die Meinungen sehr verschieden. Die Gesetzgebungen verschiedner Länder über das Duell stehen sich in ihren Principien oft diametral gegenüber. Ebenso ist die Gesetzgebung eines einzelnen Landes mit der öffentlichen Meinung oft im vollsten Widerspruch. Es ist aber höchst mißlich, wenn die Gesetzgebung die öffentliche Meinung, die Sitte, Lebensart und den Charakter einer Nation erst bilden soll, wie dies unter andern so schlagend die Geschichte der lex ?apia ?oppasa beweist.
Man dars Sitten und Lebensart nicht vermittelst der Gesetze verändern. Will man Veränderungen vornehmen, so muß man durch Gesetze reformiren, was durch Gesetze besteht, und durch die Lebensart ändern, was durch diese eingeführt ist. Die gemeinsame Ueberzeugung, das Bewußtsein, welches die Glieder eines Volkes gemeinsam durchdringt, der Volksgeist, ist die Quelle der Gesetzgebung; und wenn das Gesetz über die Ungleichheit der Individuen zur Herrschast gelangen muß., so wird eben durch den Stoff, um so zu sagen, welcher der Volksgcist, die Sitte, sür die Gesetzgebung ist, das Individuelle einer Nation in der Gesetzgebung wiederum zu seiner Geltung gelangen und gelangen müssen. Wie aber der individuelle Geist einer Nation sich nach und nach verändert, und die eckig auftretenden Besonderheiten sich im Verkehr mit andern Nationen ebenso wie bei einem einzelnen Menschen im Verkehr mit andern allmälig abschleifen; wie er sich allmälig dem Einfluß allgemeinerer, über den abgeschlossenen Charakter des Volkes.hinausgehender Gedanken öffnet und seine anfängliche Schroffheit und Jsolirung verliert, so verschwindet mit der fortschreitenden Civilisation oft was früher eine Eigenthümlichkeit, eine Sitte einer Nation war, so wird die Sitte oft zur Unsitte, und auch die Gesetzgebung, das treue Abbild von der verschiedenen Bildungsstufe eines Volks wird diesen verschiedenen Entwicklungsstufen nachfolgen müssen. Wir werden zeigen, daß zwar in der Vorzeit das Duelliren eine Sitte war, daß es jedoch in der Gegenwart bei uns zur Unsitte geworden ist, so wie, daß der bisherige Widerspruch zwischen Gesetzgebung und Volkssitte nur dadurch gelöst werden kann, daß sich die öffentliche Meinung gegen das Duell allgemein ausspricht. Bisher hat man überall anerkannt, vaß dieser Gegenstand unlösbare Schwierigkeiten sür den Gesetzgeber biete. So erklärte Friedrich der Einzige in seinen Mc-moires :c. Band "b, daß die Gewalt der größten Könige nichts vermocht habe gegen diese barbarische Sitte des Zweikampses; der Kardinal Richelieu lest. >Mt. Oap. III. see. 2., daß man bis jetzt vergebens auf
47*