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Das londoner Protokoll war ein Versuch, den auf Rußlands Antrieb die Großmächte machten, um die Trennung der deutschen Herzvgthümer von Dänemark und Dänemarks Vereinigung mit Schweden unv Norwegen zu einer skandinavischen Union zu verhindern, welches letztere bei dem Ausbruch der Revolution in Kopenhagen, im März -1848, im Plane der dortigen skandinavischen Partei lag. > Der Kampf mit den Herzogthümern galt damals nur dem Herzvgthum Schleswig, welches die skandinavische Partei in Kopenhagen der Union mit Schweden und Norwegen als „Morgengabe" mitbringen wollte. Die deutschen Bundeslande, Holstein und Lauenburg dagegen wollte die Partei los sein; deshalb war sie auch geneigt, auf den von England gemachten Vorschlag.einer Theilung Schleswigs einzugehen, welcher Vorschlag indessen an der Kurzsichtigkeit der damalige» provisorischen Regierung in den Herzogthümern scheiterte und welcher gänzlich zu Grabe getragen wurde, als das dänische Märzministerium im November -1848, auf Verlangen Rußlands, einem andern Ministerium Platz machen mußte.
Man glaubte bei Unterzeichnung des londoner Protokolls dem naturgemäßen Verfall der dänischen Monarchie dadurch vorbeugen zu können, daß man für den deutschen und dänischen Theil der Monarchie eine neue Thronfolgeordnung schuf und für alle verschiedenen Theile der Monarchie eine gemeinsame Verfassung einführte, neben welcher jeder einzelne Theil auch noch seine eigne Verfassung erhielt. Ohne Berücksichtigung der verschiedenen Nationalitäten , Verhältnisse, Rechte, Gesetze und Volkscharaktere in den einzelnen Theilen dieses neugebildeten Gesammtstaats glaubte man in London, durch einen auf Papier geschriebenen Machtspruch alle Schwierigkeilen, zu welchen der Streit zwischen Dänemark und den deutschen Herzogthümern die Vcran-> lassung gegeben hatte, beseitigen zu können und man hoffte dadurch einer Verlegenheit aus dem Wege gegangen zu sein, die schon lange wie ein Alp auf die europäische Diplomatie drückte. Niemand, außer Nußland, am wenigsten aber England, erkannte damals, welche Folgen das londoner Protokoll für den neugebildeten Gesammtstaat haben mußte. Niemand scheint begriffen zu haben, daß eine Monarchie von kaum zwei Millionen Menschen mit halb skandinavischer, halb deutscher Bevölkerung, gebildet aus einem skandinavische» Königreiche mit den vom Mutterlande entfernt liegenden JnselnJsland und den Faröern, einem halb dänischen, halb deutschen Herzogthum und zweien ganz deutschen, zum deutschen Bunde gehörenden Herzogthümern, von welcher jeder einzelne' Theil seine eigne Verfassung, alle Theile zusammen aber eine gemeinsame Verfassung erhielten, ein so complicirtes Staatsgebäude ist, daß in dieser Staatsorganisation selbst der Keim zu dessen baldiger Auflösung liegt. In der dänischen Monarchie bestehen nicht weniger als sieben verschiedene repräsentative Verfassungen mit acht repräsentativen Versammlungen und mit