Beitrag 
Bemerkungen zum östreichischen Concordat.
Seite
498
Einzelbild herunterladen
 

498

Bemerkungen znm östreichischen Concorwt.

Die staatsrechtliche Stellung der katholischen Kirche in den katholi­schen Ländern des deutschen Reichs besonders im achtzehnten Jahr­hundert. Eine rcchtsgeschichtliche und rcchtsdogmengeschichtliche Abhandlung von Kr. L. A. Warnkönig. Erlangen, F. Euke.

Obgleich die orientalischen Angelegenheiten das öffentliche Interesse in einer Weise absorbirten, daß man kaum noch für etwas Anderes Auge und Sinn hatte, war doch die Nachricht von dem Abschluß des östreichischen Con- cordats ein zu starker Schlag, als daß er unbeachtet hätte vorübergehen sollen. Man weiß nicht recht, welches Gefühl in den öffentlichen Kundgebungen vor­herrschend war, Erstaunen, Schreck, Unwille. Selbst eine gewisse Schadenfreude blieb nicht'aus. Die neuesten Enthüllungen haben keineswegs dazu beigetra­gen, diesen Eindruck abzuschwächen, im Gegentheil sieht man immer deutlicher, wie tief eingreifend diese neuen Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf das ganze Leben wirken müssen. Man ist cS zwar schon gewohnt, daß bei jedem Concordat Rom den Löwencmthcil erhält, aber in dem Grade wie hier war es doch kaum noch vorgekommen, daß der Staat die ungeheuersten Con­cessionen machte und seinerseits nicht das Mindeste gewann. Das Räthsel ist auch heute noch nicht aufgeklärt. Es mußte aber dadurch ein lebhaftes Inter­esse angeregt werden, zu erfahren, in welchem Verhältniß diese neue Ordnung der Dinge zu der alten historischen Entwicklung Oestreichs stehe.

Es ist zu bedauern, daß der Verfasser des vorliegenden Buchs statt einer vollständigen historischen Darstellung nur einen fragmentarischen Abriß gegeben hat. Dennoch stellt sich schon in diesem das Verhältniß ziemlich klar heraus. Die östreichische Negierung war von Anbeginn an, namentlich aber seit dem 30jährigen Krieg streng katholisch gesinnt und wandte alle ihre Staatskräfte darauf, die katholische Kirche zu fördern und die Gegner derselben zu unter­drücken. Aber wenn auf solche Weise die östreichischen Herrscher als die kräf­tigsten Beschützer der katholischen Religion und Kirche dem Protestantismus gegenüber sich zeigten, so hielten sie sich dagegen auch für berechtigt, in die Leitung der kirchlichen Angelegenheiten als ihre Schirmherrn selbst einzugreifen und zwar um nicht blos den Kirchengesetzen den Vollzug durch den weltlichen Arm angedeihen zu lassen, sondern auch um als prowotoiös Canonum die Aus­übung der geistlichen Gewalt zu überwachen, Als Schützer der Staatsinter­essen gegen kirchliche Uebergriffe traten sie vor Maria Theresia selten auf; sie kannten noch nicht die Begriffsbestimmung ihres ^us m^eswtieuiri elres, saera in seiner doppelten Beziehung; doch waren sie sich der Zuständigkeit eines solchen Hoheitsrechtes wohl bewußt, übten es z. B. durch Ertheilung oder Ver-