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Die administrative Reform in England.^)
„Wir brauchen für den Krieg Männer," sagte im December 18S5 der Abgeordnete Layard im britischen Parlament; „wenn man ein Privatunternehmen so führen wollte, wie die Minister den Krieg führen, müßte man in acht Tagen Bankrott machen," Im Januar 18SS beantragte Noebuck, daß der Zustand der englischen Armee vor Sewastopol und das Verfahren der Behörden, welchen die Sorge für die Bedürfnisse dieser Armee oblag, untersucht würden. Der Antrag ging durch und das Ministerium trat ab. Es handelte sich nun um die Centralisation der Behörden, welche die Armee bilden, leiten und verwalten."
Bis 18öS bestand kein Kriegsminister. Der Oberbefehlshaber der Armee war nur dem Träger der Krone verantwortlich; sobald die Armee von dem Parlament votirt war, gehörte sie ihm allein; von ihm allein gingen die Ernennungen und Beförderungen aus. Der „Kriegssecretär" (SeLretcu^ at war) war als solcher nicht Mitglied des Cabinets und Staatsminister, sondern nur Finanzminister des Kriegs. Ohne ihn konnte der Oberbefehlshaber keine Versammlung oder Bewegung der Truppen ausführen. Denn dies war eine Ausgabe. Der Kriegssecretär beantragte ferner bei dem Parlament jährlich das Votum sür die Armeen und für das Gesetz, welches die Disciplin regelt (Nu- Un^ dill>). Er beantragte den nöthigen Credit und stand für dessen Verwendung ein. Er überwies der Armee die königlichen Entscheidungen in Finanzsachen, bewilligte Halbsold, machte die Beförderungen officiell bekannt. Alle Beziehungen des Militärs mit den Civilbehörden gehörten zu seiner Competenz. Ohne seine Mitwirkung konnte keine Truppenverlegung stattfinden, da er die erforderlichen Ausgaben zu bewilligen hatte; aber wenn es sich um die innere Sicherheit des Landes oder um die Colonien handelte, communicirte nicht er, sondern der Minister des Innern, oder der Colonien mit' dem Oberbefehlshaber. Dieser, der-,,IIorse A'u-u-cl", war und ist noch, betraut mit der Ertheilung von Befehlen an die Truppen, mit der Leitung des Personals, des Avancements und der Disciplin. Er war ohne Controle, aber er befehligte eine Armee ohne Genietruppen und ohne Kanoniere. Die Artillerie und das Genie standen unter einem Generalordonanzmeister, der direcl der Königin untergeordnet war. Auch die Militärgerichtsbarkeit wird von einem Nichteradvocat geleitet, der von keinem Minister abhängt. DaS „Kommissariat", welches für die Nah- . Nlng und die Pferde der Armee sorgt und die Fonds derselben verwaltet, ist ein Zweig deS Schatzamtes. Der Generalzahlmeister der Armee und der Ma-
*) OK. 6ö KsMusst. t^ KÄorws aäministrÄtivs on ^.»Alstsrrs. Grenzboten. IV. -I8öö.