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die Barrikaden gegründete Vcrsassungsrecht »negirte, entschieden verleugnet, und wir freuen uns, in diesem bedeutenden Blatt ein Organ derjenigen Partei zu begrüßen, der wir seit 1848 angehört haben. Zwar erklärte die Nationalzeitung vor einigen Tagen, sie halte noch an dem allgemeinen Wahlrecht fest, allein sie setzte hinzu, daß sie dieser Ansicht für jetzt keine praktische Bedeutung beilege. Darauf allein aber kommt es an, denn daß es einmal möglich sein wird, daß die untern Schichten des Volks soviel Reife erlangen, um gleich den andern zu Nutzen des Staats ihr Wahlrecht auszuüben, können wir ja auch nicht bestreiken; für jetzt haben sie diese Reife nicht, das zeigt ihr Verhalten bei den Wahlen.
Wenn sich auch das Endergebniß der Wahlen bis jetzt nicht vollständig übersehen läßt, so scheint doch soviel unzweifelhaft, daß wenigstens zu Anfang der Session die Majorität entschieden auf der rechten Seite sein wird. Wie nun das Verhältniß der ministeriellen Partei zur feudalistischen sich herausstellen wird, läßt sich noch nicht berechnen. Sollten beide in den Ansichten über die Verfassung übereinstimmen, so würde es allerdings von ihrem Belieben abhängen, ob Preuße» fortfahren soll, ein konstitutioneller Staat zu sein, und wir können daher nur hoffen, daß die praktischen Rücksichten, die doch bei jeder Negierung eine gewisse Sonderung von ihren doktrinären Freunden herbeiführen, auch dies Mal sich geltend machen.
Die Wahl Vermoortes zum Kronprinzen von Schwedens)
Eins der merkwürdigsten Ereignisse in der Geschichte unsers Jahrhunderts ist die Erhebung des Hauses Bernadotte auf den schwedischen Thron, die Wahl eineS französischen Bürgersohnes zum Kronprinzen von Schweden.
Die Acte vom -13. Mai 1809, welche auf den Thron Schwedens den Bruder Gustavs III. erhob, war nicht allein ein glücklicher Handstreich der Chefs der schwedischen Armee, um das Königthum von dem Abgrund zu erretten, in welchen die Verblendung Gustavs IV. es zu stürzen drohte, sondern zugleich ein Sieg der liberalen Ideen, welche zu Anfang des Jahrhunderts überall sich geltend machten. Eine Verfassung wurde in vierzehn Tagen von dem schwedischen Reichstag entworfen, discutirt und abgefaßt. Der Herzog von Süder- manland, der Bruder Gustavs 111., nahm sie am ö. Juni an und wurde zum
«) ^. lZsüro^. vss ivtäröts <1u Uorü 8s»»6m»vv ü»»s I» guvrre S'Orisat. Herr Professor Geffroy hat für seine Arbeit sowol die französische» als die schwedischen Staatsarchive benutzt.
Grenzboten. IV. 1866. 17