Die Deutsche KolonialgesetzgebungAnhang. Allgemeine Bestimmungen von Bedeutung für die Schutzgebiete.
Die Deutsche KolonialgesetzgebungAnhang. Allgemeine Bestimmungen von Bedeutung für die Schutzgebiete.
- 469 1. Beamtenhinterbliebenengesetz. Vom 17. Mai 1907. (Reichs-Gesetzbl. S. 208.)
- 473 2. Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Fassung des Reichsbeamtengesetzes. Vom 18. Mai 1907. (Reichs-Gesetzbl. S. 245.)
- 497 3. Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden sowie bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins, festgestellt vom Bundesrat mit Geltung vom 1. Oktober 1907 ab, bekanntgemacht vom Reichskanzler am 8. Juli 1907. (Zentralblatt f. d. Deutsche Reich S. 309.)
- 526 4. Allerhöchste Ordre, betreffend Ehrengerichte. Vom 21. November 107.
- 528 5. Schreiben des Staatssekretärs des Reichsschatzamts, betreffend die amtliche abgekürzte Schreibweise von "Mark". Vom 5. Dezember 1907.