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Digitale Sammlung Deutscher Kolonialismus → Geschichte der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika von ihrer Gründung bis zum Jahre 1910 → Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten

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Geschichte der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika von ihrer Gründung bis zum Jahre 1910 → Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten → VIII. Steuerangelegenheiten und Abkommen mit den Gemeinden Swakopmund und Lüderitzbucht

  • 389 1. Eingabe der Gesellschaft an den Staatssekretär des Reichskolonialamts wegen Gestaltung der fiskalischen Grundsteuer
  • 392 2. Eingabe der Gesellschaft an den Staatssekretär des Reichskolonialamts, wenigstens das ausser der polizeilichen Schutzzone liegende Land vorläufig von der Besteuerung auszuschließen
  • 393 3. Verordnung des Kaiserl. Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika betreffend die Besteuerung des Grundeigentums im deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiete vom 19. März 1909
  • 398 4. Vorschläge der Zweigniederlassung Swakopmund an die Gemeinde Swakopmund wegen unentgeltlicher Ueberlassung von Grundstücken
  • 401 5. Antwort des Gemeinderats von Swakopmund auf die Vorschläge der Zweigniederlassung Swakopmund
  • 402 6. Eingabe des Generalbevollmächtigten Dr. Ratjen an den Gouverneur, wenigstens die Diamantfelder Nautilus und Kolmanskop von der Veranlagung als städtisches Weichbild ausnehmen zu wollen
  • 403 7. Erklärung des Gemeinderats von Lüderitzbucht über die von der Gesellschaft geforderten Grundstückabtretungen und die dafür von ihm zu übernehmenden Verpflichtungen
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