Die Deutsche KolonialgesetzgebungZweiter Theil. - Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete.F. Das Schutzgebiet der Marschall-Inseln.VII. Rechtsverhältnisse der Eingeborenen.
Die Deutsche KolonialgesetzgebungZweiter Theil. - Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete.F. Das Schutzgebiet der Marschall-Inseln.VII. Rechtsverhältnisse der Eingeborenen.
- 623 242. Verfügung zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung vom 13. September 1886, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiete der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln.
- 624 243. Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen im Schutzgebiete der Marschall-Inseln.
- 624 244. Verordnung, betreffend den Erwerb von Grundeigenthum und die Anmeldung der bestehenden Ansprüche Fremder auf Grundeigenthum innerhalb des Schutzgebietes der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln.
- 625 245. Verordnung, betreffend Verträge mit Eingeborenen über unbewegliche Sachen.
- 625 246. Verordnung, betreffend das Kreditgeben an Eingeborene und die Anmeldung alter Schulden derselben.
- 626 246a. Verordnung, betreffend das Kreditgeben an Eingeborene.
- 627 247. Verordnung, betreffend Verträge mit Eingeborenen über höhere Werthobjekte.
- 627 248. Strafverordnung für die Eingeborenen.