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Digitale Sammlung Deutscher Kolonialismus → Die Deutsche Kolonialgesetzgebung

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Die Deutsche Kolonialgesetzgebung → → Zweiter Theil. - Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete. → F. Das Schutzgebiet der Marschall-Inseln. → VII. Rechtsverhältnisse der Eingeborenen.

  • 623 242. Verfügung zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung vom 13. September 1886, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiete der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln.
  • 624 243. Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen im Schutzgebiete der Marschall-Inseln.
  • 624 244. Verordnung, betreffend den Erwerb von Grundeigenthum und die Anmeldung der bestehenden Ansprüche Fremder auf Grundeigenthum innerhalb des Schutzgebietes der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln.
  • 625 245. Verordnung, betreffend Verträge mit Eingeborenen über unbewegliche Sachen.
  • 625 246. Verordnung, betreffend das Kreditgeben an Eingeborene und die Anmeldung alter Schulden derselben.
  • 626 246a. Verordnung, betreffend das Kreditgeben an Eingeborene.
  • 627 247. Verordnung, betreffend Verträge mit Eingeborenen über höhere Werthobjekte.
  • 627 248. Strafverordnung für die Eingeborenen.
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