Die Deutsche KolonialgesetzgebungZweiter Theil. - Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete.F. Das Schutzgebiet der Marschall-Inseln.V. Der Schiffsverkehr insbesondere.
Die Deutsche KolonialgesetzgebungZweiter Theil. - Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete.F. Das Schutzgebiet der Marschall-Inseln.V. Der Schiffsverkehr insbesondere.
- 614 234. Verordnung, betreffend die Verpflichtung nichtdeutscher Schiffe zur Meldung bei dem Vertreter der Kaiserlichen Regierung zu Jaluit.
- 616 234a. Nachtrag zu der Verordnung vom 2. Juni 1886, betreffend die Meldepflicht der im Hafen von Jaluit einlaufenden Schiffe.
- 616 235. Hafenordnung für den Hafen von Jaluit.
- 617 236. Verordnung, betreffend den Hafen von Jaluit als Einklarierungshafen.
- 618 237. Quarantäneordnung für das Schutzgebiet der Marschall-Inseln.