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Digitale Sammlung Deutscher Kolonialismus → Die Deutsche Kolonialgesetzgebung

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Die Deutsche Kolonialgesetzgebung → → Zweiter Theil. - Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete. → E. Das Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie. → VI. Rechtsverhältnisse der Eingeborenen.

  • 532 203. Verfügung des Reichskanzler zur Ausführung der kaiserlichen Verordnung vom 5. Juni 1886, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiete der BNeu-Guinea-Kompagnie.
  • 532 204. Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie.
  • 532 205. Strafverordnung, betreffend das Verbot der Verabfolgung von Waffen, Munition, Sprengstoffen und Spirituosen an Eingeborene, sowie der Wegführung von Eingeborenen aus dem Schutzgebiet als Arbeiter.
  • 534 206. Verordnung betreffend eine Abänderung der §§ 1 und 2 der Strafverordnung, betreffend das Verbot der Verabfolgung von Waffen, Munition, Sprengstoffen und Spirituosen an Eingeborene, vom 13. Januar 1887.
  • 535 207. Verordnung, betreffend die Anwerbung und Ausführung von Eingeborenen als Arbeiter.
  • 549 208. Verordnung, betreffend die Zurückbeförderung von eingeborenen Arbeitern.
  • 549 209. Verordnung, betreffend die Arbeiterdepots im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie.
  • 552 210. Verordnung, betreffend die Erhaltung der Disziplin unter den farbigen Arbeitern.
  • 553 211. Verordnung, betreffend die Erhaltung der Disziplin unter den farbigen Arbeitern.
  • 553 212. Verordnung, betreffend die gesundheitliche Kontrole der als Arbeiter angeworbenen Eingeborenen.
  • 555 213. Strafverfolgung für die Eingeborenen.
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