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Digitale Sammlung Deutscher KolonialismusDie Deutsche Kolonialgesetzgebung

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Die Deutsche Kolonialgesetzgebung → → Zweiter Theil. - Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete. → B. Die Schutzgebiete von Kamerun und Togo. → II. Das Schutzgebiet von Kamerun. → g. Rechtsverhältnisse der Eingeborenen.

  • 248 65. Verordnung, betreffend die Verpfändung von Elfenbein und sonstigen Handelsgegenständen, sowie die Einlösung bereits verfallener Pfandstücke.
  • 249 66. Verordnung, betreffend den Erwerb und Verlust, sowie die Beschränkungen des Grundeigenthums.
  • 251 67. Verordnung wegen Abänderung der Verordnung, betreffend Einführung eines Eingeborenen-Schiedsgerichts für den Duallastamm.
  • 252 68. Verordnung, betreffend die Erhöhung der Gebühren für das summarische Gerichtsverfahren.
  • 253 69. Verordnung, betreffend die Anwerbung und Ausfuhr von Eingeborenen aus dem Schutzgebiete.
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