- 234 51. Verordnung, betreffend die Verpflichtung der Schiffsführer zur Abgabe ihrer Schiffspapiere, Manifeste und Ladescheine.
- 235 52. Verordnung, betreffend die Abschaffung der Schiffsmanifeste.
- 235 53. Verordnung, betreffend die Ausdehnung der Rhede von Kamerun.
- 236 54. Verordnung, betreffend die von den Seeschiffen in Kamerun zu entrichtenden Hafenabgaben.
- 237 55. Verordnung, betreffend die gesundheitspolizeiliche Kontrole der den Hafen von Kamerun anlaufenden Schiffe.
- 238 56. Bekanntmachung zu Nr. 55.
- 238 57. Instruktion zum Vollzug der Verordnung vom 23. November 1890, betreffend gesundheitspolizeiliche Maßregeln im Hafen von Kamerun und zur Bekanntmachung von heute.
- 239 58. Verordnung für den Hafen von Kamerun, betreffend das Löschen und Laden an Sonn- und Feiertagen.