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Digitale Sammlung Deutscher Kolonialismus
Die Deutsche Kolonialgesetzgebung
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Die Deutsche Kolonialgesetzgebung
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Zweiter Theil. - Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete.
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B. Die Schutzgebiete von Kamerun und Togo.
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II. Das Schutzgebiet von Kamerun.
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a. Grenzen desselben.
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39. Abkommen zwischen Deutschland und England über die Nordgrenze von Kamerun, die Umbas-Bai und die Behandlung der gegenseitigen Staatsangehörigen in Bezug auf Handel und Verkehr.