Die Deutsche KolonialgesetzgebungZweiter Theil. - Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete.A. Gemeinsame Bestimmungen für die drei westafrikanischen Schutzgebiete.
Die Deutsche KolonialgesetzgebungZweiter Theil. - Bestimmungen für die einzelnen Schutzgebiete.A. Gemeinsame Bestimmungen für die drei westafrikanischen Schutzgebiete.
- 177 30. Allerhöchster Erlaß, betreffend den Rang des Gouverneurs von Kamerun und der Kommissare der westafrikanischen Schutzgebiete.
- 177 31. Verordnung, betreffend den Erlaß von Verordnungen auf dem Gebiet der allgemeinen Verwaltung, des Zoll- und Steuerwesens für die westafrikanischen Schutzgebiete.